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Bundesbehörde lässt Leute leiden

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Wie Mathias Broeckers in diesem Blog unter dem Titel „Eine Million für Hanf!“ berichtete, haben Georg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) am Samstagabend  die „erste demokratische Millionärswahl“ gewonnen. Für den TV-Sender Pro7 war die „Millionärswahl“ ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste „demokratische Millionärswahl“ ein Segen. Aufgrund der Tatsache, dass eine massive Berichterstattung in den Medien über den Quoten-Flop der „Millionärswahl“ stattgefunden hat, jedoch nur äußerst marginal über den Gewinn des Hanfaktivisten informiert wurde, kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es seitens der Bundesregierung eine Einflussnahme auf die Berichterstattung gegeben habe.

Während des Auftritts von Georg Wurth im Finale betonte dieser, dass das Thema Cannabis als Medizin für ihn besonders wichtig sei und dass man auch bei diesem Thema anfangen müsse. Doch mit einer Million Euro (abzüglich Steuern) kann man keine Genehmigung für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Abteilung Bundesopiumstelle, kaufen. Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors).

BfArM-Logo

Günther Weiglein gehört zu den wenige Patienten in Deutschland, die aufgrund einer Erlaubnis des BfArM natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen. Doch der unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird. Nun soll der Schmerzpatient von der Behörde drei lange Monate auf das Gerichtsverfahren hingehalten werden mittels einer „stillscheigenden Fristverlängerung“, die vom BfArM beantragt wurde. Martin Steldinger vom OrgaTeam der Hanfparade hat deshalb eine Petition gegen diese unmenschliche Behandlung gestartet, da diese  Fristverlängerung eine Farce für den Patienten ist. Das BfArM weiß um die Leiden des Patienten und spielt hier auf Zeit. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis wurde die Petition gestartet. Diese wird dem Verwaltungsgericht Köln und dem BfArM bei jeder Teilnahme per eMail zugestellt. Erwartet wird ein grundlegendes Urteil zum Eigenanbau von Cannabis bei medizinischer Notwendigkeit.

Zur Zeit unterstützen schon knapp 500 Personen die Petition, darunter seit neuestem Frank Tempel von der Partei Die Linke. Frank Tempel ist Politiker und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit Mai 2010 ist er Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Vor seiner Zeit als Abgeordneter wurde Frank Tempel 1999 zum Kriminalbeamten im gehobenen Dienst ernannt. Von 1995 bis 2002 war Tempel in der Gewerkschaft der Polizei aktiv tätig, darunter zwei Jahre Landesvorsitzender der Jungen Gruppe der GdP in Thüringen.

Anträge auf medizinische Verwendung von Cannabis stark angestiegen

Wie man auf der Website von Frank Tempel lesen kann, ist in einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Tempel ersichtlich, dass die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland stark angestiegen ist. So wurden seit April 2013 bis heute 180 Anträge gestellt. Seit 2008 haben insgesamt 442 Patienten einen entsprechenden Antrag beim BfArM eingereicht. Insgesamt wurden für den gesamten Antragszeitraum bisher 241 Ausnahmeerlaubnisse erteilt. Zum Vergleich: In Israel besitzen ca. 6000 Patienten bei knapp 9 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Kalifornien besitzen weit mehr als eine halbe Million Patienten bei etwas mehr als 38 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Petition: An das Verwaltungsgericht Köln
Keine „stillschweigende Verlängerung“ der Frist im Fall AZ VG 7 K 4447/11 Weiglein!

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Cannabis und Führerschein

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Rechtzeitig zum 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag (52. VGT) vom 29. bis 31. Januar 2014 in Goslar veröffentlichte der Nachtschatten Verlag in Solothurn das umfassende Nachschlagewerk „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik. Theo Pütz ist nicht nur einer der bekanntesten Experten in Sachen Verkehrsrecht, sondern gilt auch als bester Kenner der Materie betreffend medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU). Die MPU erstreckt sich auf drei Bereiche – eine ärztliche und eine psychologische Untersuchung und einen Leistungstest.

Seit Mitte der neunziger Jahre müssen immer mehr Cannabiskonsumenten zur Fahreignungsüberprüfung, da die Fahrerlaubnisbehörden davon ausgehen, dass bei einem Cannabiskonsumenten die Gefahr besteht, dass er unter Rauschwirkung am Kraftverkehr teilnimmt. Oft wird der Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, wenn bei einer Verkehrsteilnahme der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum nachgewiesen wird. Aber nicht nur in Bezug auf eine vermeintliche „Drogenfahrt“ laufen Cannabiskonsumenten Gefahr, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch bei Besitzdelikten, selbst wenn es nur geringe Mengen Cannabis waren und das Strafermittlungsverfahren eingestellt wurde, muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass der Betroffene noch Post von seiner Führerscheinstelle erhält. Dies gilt auch, wenn das „Delikt“ in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994 wurde der Besitz geringer Mengen Cannabis für den Eigenbedarf ein Stück weit entkriminalisiert. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse das Gefahrenpotenzial von Cannabis mit dem von Alkohol vergleichbar ist und in der Regel nicht über die Gefahren hinausgeht, die durch Alkohol zu erwarten sind. Genau diese vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Entkriminalisierung des Cannabiskonsums führte aber auch dazu, dass sich der Verfolgungsdruck auf die Cannabiskonsumenten inzwischen in den Bereich der Verkehrssicherheit verschoben hat. Diese stehen oft da wie der Ochs am Berg, weil sie nicht nach vollziehen können, wieso von ihnen eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgehen soll, wenn sie im Straßenverkehr doch gar nicht aufgefallen und auch nicht unter der Wirkung von Cannabis gefahren sind. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren, im Bereich des Verwaltungsrechts äußerst begrenzt sind. So fühlen sie sich insbesondere den Verwaltungsbehörden und später der vermeintlichen Willkür der Begutachtungsstellen ausgesetzt.

Dabei haben sie sich häufig überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, wenn man einmal davon absieht, dass der Besitz von Cannabis nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und sie damit eine Straftat begehen, die allerdings eher im Bagatellbereich anzusiedeln ist. Deshalb scheitern Cannabiskonsumenten auch oft an der psychologischen Begutachtung bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Denn wie sollen sie sich kritisch mit einer vermeintlichen Drogenfahrt auseinandersetzen, die gar nicht stattgefunden hat oder bei der nach ihrem subjektiven Empfinden keine Rauschwirkung mehr vorlag?

Diese Problematik ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass die Wirkung des berauschenden Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) so lange anhält, wie er im Blut nachweisbar ist, und daher einen Null-Promille-Grenzwert eingeführt hat. Dieser wurde zwar zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen; der Gesetzgeber hat es aber bisher nicht für nötig befunden, einen THC-Grenzwert zu normieren, und überlässt die THC-Grenzwertfindung der Rechtsprechung.

Dass die erwähnten verfassungsrechtlichen Grundsätze in der Rechtspraxis bei Cannabiskonsumenten eingehalten werden, bezweifeln nicht nur unmittelbar Betroffene. Obwohl die Bundesregierung nachweislich beteuert, dass die Änderungen im Verkehrsrecht nicht dazu dienen sollen, den Konsum bzw. den Umgang mit Cannabis als solchen zu bestrafen, wird die Rechtspraxis durch die Betroffenen als Ersatzstrafrecht empfunden.

Betrachtet man die Rechtsentwicklung seit den neunziger Jahren etwas genauer, liegt der Verdacht nahe, dass der Gesetzgeber hier primär die Einschränkungen zu kompensieren sucht, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Strafrechtsebene entstanden sind (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, BtMG). Auch heute, bald zwanzig Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden Fahreignungsüberprüfungen nach wie vor alleine aufgrund von Besitztatbeständen angeordnet, obwohl dies eindeutig verfassungswidrig ist.

Grenzwerte

In einer Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse aus dem Jahr 1997 heißt es:

Als besonders empfindlich gegenüber einer THC-Wirkung erweisen sich Aufmerksamkeit, Tracking und Psychomotorik. Fahren als Ausdruck von Mehrfachleistung erscheint dagegen als relativ unempfindlich. Im THC-Konzentrationsbereich 7–15 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) sind nach vorliegenden Ergebnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungeinschränkungen zu erwarten.

Anmerkung: Die der Auswertung der Studie zugrundeliegenden Messergebnisse (THC im Blut) wurden wie international üblich im Gesamtblut bestimmt. In der Bundesrepublik wird der Wert im Blutserum bestimmt und führt somit zu einem mehr als doppelt so hohen Wert. Quelle: Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse von Schulz/Vollrath im Auftrag der BASt: „Fahruntüchtigkeit durch Cannabis, Amphetamine und Cocain“. Mensch und Sicherheit, Heft M82.

In der Studie des Zentrums für Verkehrswissenschaften Würzburg von 2005 heißt es:

Nach Abklingen der Wirkung und der damit verbundenen eingeschränkten Fahrtauglichkeit sind im Blut noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum geringe THC-Konzentrationen nachweisbar, wodurch beeinträchtigte und unbeeinträchtigte Fahrer verkehrsstrafrechtlich nicht getrennt werden. Analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol könnte bei THC ein Wert zwischen 7 und 8 ng pro ml THC im Blutserum eingeführt werden. Ein mit 0,3 Promille Alkohol vergleichbarer Grenzwert für eine beeinträchtigte Fahrleistung könnte bei Cannabiskonsumenten bei 3 ng THC/ml Blutserum liegen.

Quelle: Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern: Drogen und Fahrerlaubnis – Rotlicht für Cannabis im Straßenverkehr, 21. September 2005 in Nürnberg

Straßenverkehrsgesetz und Grenzwerte

Im Zuge der Erneuerung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der zugehörigen Anlage wurde ein 0,0-Promille-Wert für illegale Substanzen eingeführt, in der Annahme, dass der Wirkstoff THC im Blut nur sehr zeitnah zum Konsum nachweisbar sei. Zudem ging der Gesetzgeber auch davon aus, dass dieser Nullwert dazu führen würde, dass sich die Betroffenen besser daran halten können, da keine Möglichkeit besteht, dass sich die Konsumenten wie beim Alkohol an den Grenzwert sozusagen herankiffen können.

Im Dezember 2004 musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob die vom Gesetzgeber vorgegebene 0,0-Promillegrenze für Cannabis verfassungskonform ist. Ausgangspunkt war ein Fall, bei dem bei einem Fahrzeugführer ein THC-Wert von 0,5 ng/ml im Blutserum festgestellt wurde. Die Verfassungsrichter stellen fest, dass der Nullwert verfassungswidrig erscheint, da der Normtext des § 24a StVG eine Fahrt unter der Wirkung verbietet, aber nicht jeder Nachweis auch mit einer Wirkung gleichzusetzen ist. Im weiteren verweisen die Richter zwar auch auf den von der Grenzwertkommission vorgeschlagenen Grenzwert von 1 ng/ml, stellen aber vielmehr darauf ab, dass ein zeitlicher Kontext zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme vorgelegen haben muss, um auch von einer Wirkung ausgehen zu können.

Die zuständigen Strafgerichte, die über die Fälle zu entscheiden haben, orientieren sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dem von der Grenzwertkommission vorgeschlagenem Grenzwert von 1 ng/ml. Trotz der Erkenntnis, dass es sich hierbei lediglich um den analytischen Grenzwert handelt, der keine Wirkschwelle beschreibt und THC-Werte über 1 ng/ml unter Umständen selbst Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar sind, halten die Gerichte an diesem Wert fest.

DRUID-Studie

Mit der Studie „Driving Under Influence of Drugs, Alcohol and Medicines“ (DRUID) der Europäischen Union wurden erstmalig epidemiologische und experimentelle Untersuchungen des Einflusses von Drogen und Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit beziehungsweise auf verkehrssicheres Verhalten, die im Rahmen der polizeilichen Überwachung zum Drogennachweise durchgeführt wurden, zusammengetragen.

Im Abschlussbericht „Durchgeführte Arbeiten, wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen“ der europäischen DRUID-Studie wurden allerdings nur solche Fälle als Drogenfahrten gewertet, bei denen der THC-Wert über 1 ng/ml im Vollblut lag – Fälle, bei denen z.B. nur ein THC-Nachweis von 0,5 ng/ml im Gesamtblut ermittelt wurde, wurden also nicht als Drogenfahrt erfasst. In Deutschland, wo im Blutserum gemessen wird, entsprechen 0,5 ng/ml im Blut aber einem Wert von 1 ng/ml und führen zu einer Verurteilung wegen einer vermeintlichen Drogenfahrt.

Ausland

In der Schweiz wurde vor einigen Jahren ein THC-Grenzwert für das Fahrpersonal (Bus, Bahn) eingeführt. Dieser Grenzwert, der im übrigen mit der 0,0-Promille-Grenze für Taxifahrer vergleichbar ist, liegt in der Schweiz bei 1,5 ng/ml THC; der in Deutschland geltende Grenzwert von 1 ng/ml scheint auf den ersten Blick nur unwesentlich tiefer zu sein. Berücksichtigt man nun allerdings den Umstand, dass der Schweizer Grenzwert im Gesamtblut und nicht im Serum bestimmt wird, ergibt sich rechnerisch ein Grenzwert von 3 ng/ml Serum bzw. der Grenzwert für das Fahrpersonal in der Schweiz liegt nach deutscher Lesart bei 3 ng/ml Serum. Ja, in der Schweiz geht man davon aus, dass selbst Fahrer von Bussen und Bahnen mit bis zu 3 ng/ml THC im Blutserum ihrer Arbeit verantwortungsvoll nachgehen können. In Deutschland wird aber schon bei einem THC-Nachweis von 1 ng/ml Serum von einer „Rauschfahrt“ ausgegangen.

Wenn man nun bedenkt, dass der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber allem Anschein nach davon überzeugt ist, dass ab einem THC-Wert von über 1 ng/ml von einer Drogenbeeinflussung ausgegangen werden muss, stellt sich die Frage, wieso die Bundesregierung nicht davor warnt, in der Schweiz öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wenn die Fahrer von Bussen und Bahnen dort sogar unter der Wirkung von THC (bis zu 3 ng/ml) ihren verantwortungsvollen Beruf ausüben dürfen.

Im US-Bundesstaat Colorado wurde im Mai 2013 der Umgang mit Cannabis legalisiert. Gleichzeitig hat Colorado auch einen Grenzwert für die Verkehrsteilnahme eingeführt. Dieser Grenzwert liegt bei 5 ng/ml, gemessen im Vollblut. Würde man hier ebenfalls dem Umrechnungsfaktor (Vollblut/Serum) berücksichtigen, käme man auf einen analogen Grenzwert von 10 ng/ml Serum. In den USA, dem Mutterland der Cannabis-Prohibition und des irrsinnigen „War On Drugs“, gilt selbst ein Grenzwert (10 ng/ml), der zehn Mal höher liegt als in Deutschland (1 ng/ml), nicht als Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die (Un-)Rechtspraxis in Deutschland, mit Hilfe des Fahrerlaubnis- und Verwaltungsrechts den „Krieg gegen Drogen“ zu führen, muss beendet werden. Die Politik und die Rechtssprechung sind gefordert. Wer die Informationen in dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz zur Kenntnis genommen hat, wird nicht mehr umhin können, diese Forderung zu unterstützen.
Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
Anmerkung:

Weitgehende Passagen dieses Artikels sind direkt dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz entnommen. Mathias Broeckers schrieb das Vorwort, aus dem die ersten Absätze dieses Artikel entnommen wurden. Das Buch ist ein Muss für alle Rechtsanwälte, Richter und Politiker, die sich mit Fragen zu Cannabis und Führerschein respektive Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.

Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
176 Seiten, Format A5, Broschur
ISBN: 978-3-03788-279-5
CHF 29.80, EUR 23.00

Vergl. hierzu:

Polizeikontrolle und Drogenschnelltests: Im Tagesrausch „Polizeikontrolle und Schnelltests“ informiert Theo Pütz über das richtige Verhalten bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr. Was muss man über Wisch-, Piss- und Schweißtests wissen? Welche Regeln gelten für die Blutentnahme? Was sollte man sagen, was lieber verschweigen. Im Teil zwei des Interviews über Drogen im Straßenverkehr „Blutprobe und Trunkenheitsfahrt“ informiert Theo Pütz über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben. Im dritten Teil der Interviewserie „MPU und Führerscheinentzug“ erklärt er unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.

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Merkels krasse Märchenstunde

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Am Mittwoch, 29. Januar 2014, bekundete die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ihrer dritten Amtsperiode vor dem Deutschen Bundestag in Berlin mehrfach die menschliche Ausprägung der Bundesregierung. Wörtlich verkündete Merkel:

Eine Politik, die nicht den Staat, nicht Verbände, nicht Partikularinteressen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, eine solche Politik kann die Grundlagen für ein gutes Leben in Deutschland und Europa schaffen.

[…]

Im Zweifel handeln wir für den Menschen. Bei jeder Abwägung von großen und kleinen Interessen, bei jedem Ermessen: Die Entscheidung fällt für den Menschen.

[...]

Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen. Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.

[…]

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nicht Partikularinteressen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, sondern der Mensch steht im Mittelpunkt.

Wie weit diese Aussagen von der Realität entfernt sind, wissen vor allem Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin benötigen, denn sie bekommen zumeist nicht die Medizin, die sie brauchen. Bei diesen auf medizinische Hilfe angewiesenen Menschen fällt offenbar die Entscheidung nicht für den Menschen, sondern für die Partikularinteressen der fundamentalistischen Prohibitionisten.

Am 27. November 2003 erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Große in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit war das Urteil rechtskräftig und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren durfte ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Damit wurde aus dem Berliner Fall eine Art von Präzedenzfall. Doch innerhalb von zehn Jahren wurden nur 241 Ausnahmeerlaubnisse vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung von Cannabis als Medizin erteilt. Das BfArM weiß um die Leiden der Patienten. Dennoch hält das BfArM an seiner restriktiven Erlaubnispraxis fest und tut immer erst etwas im Sinne der Patienten, wenn es hierzu durch Gerichte verurteilt wurde. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis muss man seine Stimme erheben, damit Menschen, die krank und auf Schutz und Hilfe angewiesen sind, die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen.

Angela Merkel hat noch nie ihre Stimme gegen diese unmenschliche Praxis erhoben und zeigt erhebliche Merkmale kognitiver Dissonanz, wenn es um die Einschätzung der Realität bezüglich Menschlichkeit in Deutschland geht. Für Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, sind die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung der blanke Hohn. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Kanzlerin und der Realität kann man am besten mit den Worten „echt krass“ beschreiben.

Vergl. hierzu in diesem Blog:

Artikel vom 28.01.2014: „Bundesbehörde lässt Leute leiden

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Kann Cannabis tödlich sein?

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Für viele Journalisten gilt die alte Weisheit: „Nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht.“ Und so konnte man in vielen Zeitungen lesen, dass in Düsseldorf kürzlich zwei junge Leute am Cannabiskonsum gestorben seien. Das jedenfalls erklärte der Mediziner Benno Hartung vom Institut für Rechtsmedizin der Usikniversitätsklinik in Düsseldorf. Und fast die komplette deutsche Zeitungslandschaft postulierte diese unhaltbare These willig in ihren Publikationen.

Hier ein paar Beispiele: Martina Stöcker titelte ihren Artikel vom 25. Februar 2014 in der Rheinischen Post „Beweis durch Düsseldorfer Rechtsmediziner – Cannabis erstmals als Todesursache nachgewiesen“, die Welt aus dem Hause Springer AG titelte am gleichen Tag „Wissenschaftler beweisen, dass Cannabis töten kann“ und J. Offermanns setzte in der Bild, ebenfalls aus dem Hause Springer AG, über seinen Artikel den Titel „Zum ersten Mal Tod durch Cannabis nachgewiesen – Totgekifft!“. Auch für die Deutschlandausgabe der Huffington Post war eine tiefer gehende Recherche nicht angezeigt und sie titelte „Uniklinik Düsseldorf: Cannabis-Konsum als Todesursache nachgewiesen“.

Es gab jedoch auch ein paar löbliche Ausnahmen. In der Zeit beispielsweise stand über dem Artikel von Sven Stockrahm der Titel „Cannabis: Kiffen ist keine Todesursache“ und im Text dahinter heißt es dann: „Tödliche Droge? Zwei Männer rauchten einen Joint. Kurz danach starben sie. Rechtsmediziner aus Düsseldorf vermuten einen Zusammenhang. Der lässt sich aber nicht beweisen.“ Auch diverse Blogger recherchierten etwas genauer und kamen zu ähnlichen Ergebnissen wie Sven Stockrahm. So setzte David Bienenstock den Titel „Nein, man kann immer noch nicht an einer Cannabis-Überdosis sterben“ über seinen Beitrag zu einer ähnlichen Meldung und Andreas Rohde überschrieb seinen Beitrag im Lokalkompass Wesel zu den Düsseldorfer Fällen mit den Worten „Totgekifft – Schauermärchen verkaufen sich besser“.

Die Fakten

Zwischen 2001 und 2012 hatten Benno Hartung und Kollegen unter den geschätzt 5.500 Toten, die an der Uniklinik in Düsseldorf obduziert wurden, zunächst 15 Fälle entdeckt, in denen Marihuanakonsum den Tod zumindest mit ausgelöst haben könnte. Letztlich blieben von diesen 15 nur die zwei Männer, die nun als erste vermeintliche Cannabistote durch die Medien geistern. Bei einem 23-Jährigen Mann hatte man zwar bei der Obduktion einen vergrößerten Herzmuskel (hypertrophe Kardiomyopathie), der auch zu den Rhythmusstörungen geführt haben könnte, festgestellt, doch man entschied sich, Cannabis als mutmaßliche Todesursache anzugeben. Bei ihm wurden im Blut Cannabiswirkstoffe respektive deren Stoffwechselprodukte nachgewiesen, wobei die Werte als eher niedrig einzustufen sind: THC: 5,2 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter), 11-OH-THC: 1,8 ng/ml, THC-COOH: 12,9 ng/ml. Auch bei dem 28-jährigen Mann waren die Werte ausgesprochen niedrig: THC: 1,9 ng/ml, 11-OH-THC: 0,8 ng/ml, THC-COOH: 10,1 ng/ml.

In dem Artikel „Sudden unexpected death under acute influence of cannabis“ für die Fachzeitschrift für Forensiker „Forensic Science International“ schrieben Benno Hartung und Kollegen, dass bei den beiden Toten nach der Autopsie zudem toxikologische, histologische, immunhistochemische und genetische Untersuchungen durchgeführt wurden. Somit schlossen die Rechtsmediziner eine Todesursache nach der anderen aus, bis nur noch Herzversagen in Folge des Cannabiskonsums übrigblieb. Doch ein Satz in dem Artikel macht stützig: „Screening tests for other common drugs showed negative results.“ Das heißt, es wurden keine Hinweise zum Konsum von allgemein verbreiteten Drogen gefunden. Offensichtlich wurde somit nur nach gängigen Drogen gesucht, jedoch nicht nach sogenannten „neuen psychoaktiven Substanzen“, zu denen auch die synthetischen Cannabinoiden zählen.

Cannabis und Cannabinoide

Das Harz der Hanfpflanze enthält mehr als 60 Cannabinoide (Phytocannabinoide). Die bekanntesten davon sind das psychoaktiv wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) und das entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend wirkende Cannabidiol (CBD). Zudem gibt es hunderte von künstlich hergestellten Cannabinoiden. Künstliche Cannabinoide können sowohl halbsynthetisch hergestellt werden, das heißt aus natürlichen Cannabinoiden, als auch vollsynthetisch, das heißt aus einfachen Grundstoffen. Synthetische Cannabinoide werden medizinisch genutzt, dienen aber auch in der Neurowissenschaft dazu, die Cannabinoidwirkung im Gehirn zu verstehen.

Synthetische Cannabinoide habe zum Teil eine vielfach stärkere Wirkung als die natürlichen Cannabinoide. Zum Beispiel ist das synthetische Cannabinoid HU-210 etwa 100 bis 800 mal wirksamer als das natürliche Tetrahydrocannabinol aus der Hanfpflanze und besitzt eine längere Wirkungsdauer. Deshalb werden synthetische Cannabinoide als Wirkstoffe für Kräutermischungen wie Spice genutzt oder auch zur Wirkungssteigerung von minderwertigen Hanfblüten. Nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden ist es schon nachweislich zu Todesfällen gekommen.

In der Berichterstattung ist somit sehr genau zwischen der Wirkung von Cannabis (Hanfpflanze) und synthetische Cannabinoiden zu unterscheiden, da es sonst bei den Lesern leicht zu Missverständnissen kommen kann. Doch selbst die Ärzte Zeitung titelte am 26. Februar 2014 „10.000 Hospitalisierungen wegen Cannabis“ und schrieb im Text darunter:

2012 entfielen exakt 10.142 Klinikaufenthalte auf die Diagnose “Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide” (ICD-10: F12.-). Die Zahl der Fälle hat sich der Krankenkasse zufolge in den vergangenen zehn Jahren fast verdreifacht. Vier von fünf Patienten waren männlich. Weit höher lag die Zahl der Klinikaufenthalte allerdings wegen Störungen durch Alkohol (ICD-10: F10.-) mit 345.034 und durch Opioide (ICD-10: F11.-) mit 26.512.

Für die Leser ist somit nicht nachvollziehbar, wie viele der Patienten wegen Streckmitteln oder synthetischen Cannabinoiden behandelt werden mussten und wie viele tatsächlich wegen des Konsums von Cannabis. Jedenfalls sind hier Titel und Text nicht stimmmig.

Kritik von Forensikern

Außenstehende Forensiker halten die These von Benno Hartung und Kollegen jedoch für unhaltbar, wie im Artikel der Zeit zu lesen ist. „Da nach den Analysen nichts anderes mehr auftauchte, haben sich Hartung und sein Team auf Cannabis verstiegen“, sagt etwa Frank Mußhoff vom Forensisch Toxikoloischen Centrum München. „Das ist aber kein Beweis, höchstens eine Erklärung.“ So habe das Team nicht besonders viel von der Substanz Tetrahydrocannabinol (THC), die den Rausch auslöst, im Körper der beiden jungen Männer gefunden. Mußhoff spricht von Konzentrationen, die auch hin und wieder in Blutproben von Menschen während einer Verkehrskontrolle auftauchen. „Die gefundenen Abbauprodukte sprechen zudem nicht dafür, dass die toten Männer regelmäßige Cannabisnutzer gewesen sind.

Der Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, Michael Tsokos, stellte hierzu fest: „Die einzelnen Befunde stützen das nicht [...] Aus ihnen geht hervor, dass der 23-jährige Verstorbene schwer am Herzen vorerkrankt war. Hätte er nicht zufällig am Tag vor seinem Tod Cannabis geraucht, wäre ein Zusammenhang mit seinem Tod gar nicht hergestellt worden. [...] Fälle, in denen die Todesursache unklar ist, haben wir vereinzelt immer wieder. Cannabis als Ursache zu vermuten, ist für mich eine Verlegenheitsdiagnose.“ Für Tsokos ist klar: „Hier geht es um Koinzidenz und nicht um Kausalität.

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Rauschkunde in Bild und Ton – Teil 5: Gaia Media

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Die Gaia Media Stiftung ist eine am 23. Juli 1993 in Basel gegründete gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck Informationen zu vermitteln, die zu einem ganzheitlichen Verständnis der Natur und des menschlichen Daseins beitragen. Aus Anlass des 100. Geburtstags von Dr. Albert Hofmann am 11. Januar 2006 veranstaltete die Gaia Media Stiftung ein internationales Symposium zur bekanntesten und umstrittensten Entdeckung dieses herausragenden Wissenschaftlers. Etwa 80 Referenten aus aller Welt diskutierten in Basel mit einem gutend Dutzend ausstellenden Malern und auftretenden Musikern, 200 Journalisten und etwa 2.000 Besuchern drei Tage im Kongresszentrum der Messe Basel die zentrale Frage: Welchen Platz kann und soll LSD in einer Gesellschaft einnehmen?

Der Titel der Veranstaltung „LSD – Sorgenkind und Wunderdroge“ konnte kaum besser gewählt sein. Noch heute, über sechs Jahrzehnte nach der Synthese durch den Chemiker Albert Hofmann im Jahre 1938, steht die Substanz in einem zutieft ambivalenten Ruf. In allen Ländern der Erde ist sie verboten, auf der anderen Seite gibt es genauso lange währende Bemühungen, das potente Psychedelikum als Medikament oder sakralen Bewusstseinsfahrstuhl einsetzen zu dürfen.

Am LSD-Symposium beleuchteten namhafte Experten aus der ganzen Welt das LSD-Phänomen aus allen Blickwinkeln im Bemühen, Fakten gegen Vorurteile zu setzen. Zum Symposium reiste die Elite der internationalen Bewusstseinsforschung an: aus den USA unter anderen Prof. Charles Grob, Dr. Alexander Shulgin, Dr. Ralph Metzner, aus Europa Dr. Günter Amendt, Dr. Christian Rätsch und Dr. Franz Xaver Vollenweider. Auch prominente Künstler und Zeitzeugen wie Alex Grey und Barry Miles kamen nach Basel, um über ihre persönlichen Erfahrungen mit LSD und dessen Einfluß auf Kunst und Kultur zu berichten. Sehr großes Interesse fanden die Ausführungen des weltbekannten Chemikers Dr. Alexander T. Shulgin, der von der New York Times als „Dr. Ecstasy“ bezeichnet wurde, und der in den letzten vierzig Jahren hunderte psychedelische Substanzen kreiert hat.

Das Symposium stand unter dem Patronat von Institutionen wie zum Beispiel The Beckley Foundation (UK), die die britische Regierung und die UNO in Drogenfragen berät; die Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung (AT); das Europäische Collegium für Bewusstseinsstudien (ECBS) (DE); die Schweizerische Ärztegesellschaft für Psycholytische Therapie (SÄPT) (CH) und die Multidisciplinary Association for Psychedelic Studies (MAPS) aus den USA. Der wissenschaftliche Bereich war vertreten durch das Heffter Research Center an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich sowie das Heffter Research Institute aus Santa Fe.

In den letzten Monaten hat die Gaia Media Stiftung zahlreiche Vorträge dieser grandiosen Veranstaltung auf YouTube online gestellt.

Videos LSD-Symposium Basel 2006

LSD Symposium 2006, Vorträge in deutsch
Playlist von gaiamedia, 27 Videos

LSD Symposium 2006, Lectures in English
Playlist von gaiamedia, 12 Videos

Die Resonanz in den Medien war beachtlich. Viele Zeitungen publizierten gleich mehrere Artikel zum Symposium. Im Radio und im Fernsehen wurden ausführliche Sundungen zum Thema ausgestrahlt. Die aussagekräftigsten Zitate aus den Printmedien sind in der Pressemitteilung vom 27. Februar 2006 der Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin zum Teil mit Kommentaren zusammengestellt. Druckerfreundliche Version (PDF, 21 Seiten).

Am Welt Psychedelik Forum, das an Ostern 2008 vom 21. bis 24. März 2008 im Kongresszentrum der Messe Basel stattfand, berichteten und diskutierten über 50 Experten aus aller Welt über die vielfältige Welt der bewusstseinserweiternden Substanzen, und zeigten auf, welches enorme Potenzial ihnen zur Selbsterkenntnis und zum Bewusstseinswandel innewohnt.

Das Welt Psychedelik Forum war auch ein Publikumserfolg. Rund 2000 Personen aus allen Kontinenten und aus 37 Ländern nahmen am Kongress teil. „Diese Zahlen liegen deutlich über unseren Erwartungen und wir sind mit dieser Bilanz zufrieden“, so Dieter A. Hagenbach, Programmleiter des Kongresses und Präsident der veranstaltenden Gaia Media Stiftung. Rund 150 Journalisten und Filmteams aus aller Welt begleiteten den Kongress.

Referenten und mehrere hundert Besucher unterzeichneten die Resolutionen, in der die Gaia Media Stiftung die zuständigen Behörden in der Schweiz sowie die UNO zu einem neuen, vorurteilsfreien Umgang mit psychedelischen Substanzen aufruft und fordert, dass diese entkriminalisiert und legalisiert werden. Hier lohnt sich auch ein vergleich mit dem drogenpolitischen Manifest mit der Zielsetzung, die Riten der Psychonautik als immaterielles Weltkulturerbe dem Schutz der UNESCO zu unterstellen, wobei die politische Verantwortung für den Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen von der WHO weg hin zur UNESCO durch die UNO übertragen werden soll.

Videos Welt Psychedelik Forum Basel 2008

Welt Psychedelik Forum 2008, Vorträge in deutsch
Playlist von gaiamedia, 8 Videos

World Psychedelic Forum 2008, Lectures in English
Playlist von gaiamedia, 12 Videos

Kurz nach dem Welt Psychedelik Forum ist Albert Hofmann am 29. April 2008 im Alter von 102 Jahren in seinem Haus auf der Rittimatte in der Gemeinde Burg bei Basel an den Folgen eines Herzinfarkts gestorben. Albert Hofmann, der Schamane des LSD, verteidigte bis zuletzt die bewusstseinserweiternde Wirkung des von ihm 1943 entdeckten LSD, das später zur Kultdroge von sinnsuchenden Hippies und Künstler wurde. LSD und verwandte Substanzen seien keine Drogen im üblichen Sinn, sie machten nicht süchtig und gehörten zu „den sakralen Substanzen, die seit Jahrtausenden im rituellen Rahmen verwendet werden“, erklärte Hofmann unbeirrt sein Leben lang. Ein Nachruf auf den Entdecker des LSD Albert Hofmann veröffentlichte die Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin unter dem Titel „In Memoriam Albert Hofmann“ am 3. Mai 2008.

Die ersten vier Teile zu „Rauschkunde in Bild und Ton“ findet man unter dem Stichwort „Rauschkunde“ in diesem Blog.

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FBI: Die Besten der Besten kiffen

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Das Federal Bureau of Investigation (FBI) ist der Inlandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten mit Zuständigkeiten in der Terrorismusbekämpfung und der Spionageabwehr und dem Schutz vor Cybercrime. Es untersteht dem US-Justizministerium. Bis heute waren Personen, die in den vorhergehenden drei Jahren Marihuana konsumiert hatten, von der Einstellung ausgeschlossen. Da jedoch allein in diesem Jahr das FBI 2000 neue Mitarbeiter einstellen will und ein großer Teil der Neueinstellungen sich der digitalen Verbrechensbekämpfung widmen soll, muss sich das FBI von der bisherigen Regelung verabschieden, da es in den USA nicht genügend IT-Spezialisten gibt, die nicht kiffen.

FBI Director James B. Comey, Foto: FBI, public domain
Abbildung 1 zeigt den Direktor des Federal Bureau of Investigation James Brien Comey. Comey ist Republikaner und leitet das FBI seit dem 4. September 2013. Vorher war er stellvertretender Justizminister (US Attorney General) der USA.

Da das FBI offenbar erhebliche Schwierigkeiten hat, genug IT-Fachkräfte für ihre Cybercrime-Abteilung zu finden, erwägt Comey, die strikten internen Bestimmungen zum Konsum von Marihuana seiner Mitarbeiter zu lockern. Comey sagte gemäß des Artikel „FBI-Direktor Comey: Wir können nicht genügend Programmierer aufgrund der Nulltoleranzregeln bei Marihuana finden“ im Wall Street Journal bei einer Konferenz in New York: „Wir müssen exzellente Arbeitskräfte einstellen, um mit den Cyberkriminellen mithalten zu können, und manche dieser ‘Kids’ rauchen eben gerne Gras auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch.

Offenbar hat der Direktor des FBI erkannt, dass Kiffen nicht dumm macht, sondern, dass die Besten der Besten eben auch kiffen.

Kiffen macht doch nicht dumm

In zahlreichen Medien wurde in den letzten Jahren berichtet, dass Kiffen dumm mache. So berichtete der Sender n-tv am 28. August 2012 „Unwiderrufliche Schäden – Cannabis macht dumm“, der Stern am 27. August 2012 „Studie zu Cannabis-Konsum:  Wer ständig kifft, wird dumm“, der Tagesspiegel am 28. August 2012 „Erste Langzeitstudie: Kiffen macht dumm“, die Hamburger Morgenpost am 1. März 2013 „Schwere Gehirnschäden – Prof. Thomasius: „Cannabis macht Menschen dumm“, der Fokus am 27. August 2012 „Langzeitstudie – Kiffen lässt IQ schrumpfen und macht dumm“ und die Welt am 27. August 2012 „Wissenschaftlich bewiesen – Kiffen macht dumm“. Jedenfalls scheint dies gemäß den Erkenntnissen des FBI nicht für IT-Spezialisten zu stimmen. Vielleicht sollten sich die Redakteure oder Redaktionen der hier erwähnten Medien den CNN-Redakteur Sanjay Gupta zum Vorbild nehmen, der sich am 9. August 2013 auf der Website des Senders CNN unter dem Titel „Why I changed my mind on weed“ (Weshalb ich meine Meinung zu Gras änderte) mit der Bitte an die Öffentlichkeit wandte, man möge ihm verzeihen, dass er bislang so unsachlich über Cannabis und insbesondere über Cannabis als Medizin berichtete. Wörtlich heißt es:

We have been terribly and systematically misled for nearly 70 years in the United States, and I apologize for my own role in that.“ (Wir wurden in den USA schrecklich und systematisch für nahezu 70 Jahre in die Irre geführt, und ich bitte um Verzeihung für meine Rolle, die ich dabei gespielt habe.)

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Cannabis: Retter in der Not

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Für viele Patienten ist Cannabis ein wahrer Retter in letzter Not. Die Wirkstoffe in der Hanfpflanze helfen Schmerzen zu lindern, Spasmen und Krämpfe zu unterdrücken, den Brechreiz zu neutralisieren, den Appetit anzuregen, Entzündungen zu hemmen und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. Doch das Gesundheitsministerium in Deutschland respektive das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) tun sich schwer mit dieser Erkenntnis und behindern die Abgabe von Cannabisblüten an Patienten immer wieder aus Neue. Dies geschieht, obwohl Gerichte seit Jahren im Sinne der Patienten entschieden haben und dem Ministerium respektive dem BfArM rechtswidriges Verhalten attestierten. So urteilte das Bundesverwaltungsgerichtes bereits im Jahre 2005 (BVerwG 3 C 17.04):

Nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieser Bestimmung kommt im Wertehorizont des Grundgesetzes eine große Bedeutung zu. Leben und körperliche Unversehrtheit sind in weiten Bereichen elementare Voraussetzung für die Wahrnehmung der übrigen Grundrechtsgewährleistungen. In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden.

Was hier für den Staat postuliert wird, gilt auch für Krankenkassen. Auch Krankenkassen agieren im geltungsbereich des Grundgesetzes. Vielleicht hilft ihnen das Grundgesetz ja bei der Beurteilung der Situation ein auf die Patienten ausgelegtes Ergebnis zu finden und verweigern nicht mehr so häufig die Kostenübernahme von Cannabis als Medizin.

Tikun Olam – Reparatur der Welt

Der Begriff „Tikun Olam“ ist Hebräisch und bedeutet „Reparatur der Welt“ respektive „Weltverbessserung“. Der Begriff „Tikun Olam“ ist in diversen jüdischen Riten fest verankert und ist Ausdruck der messianischen Hoffnung und „Tikun Olam“ ist auch der Name der größten (legalen) Hanfplantage in Israel. Im Jahr 2007 gab das Gesundheitsministerium in Israel der Biologin Dora Cohen die Erlaubnis, 50 Hanfpflanzen für Schmerzpatienten anzubauen. Aus der kleinen Heimplantage ist inzwischen eine Weltbekannte Firma geworden, die Tikun Olam Ltd.

Heute betreibt die Firma Tikun Olam in der Nähe von Tzfat im Norden von Israel eine Hanfplantage in Gewächshäusern auf einer Fläche von 11.000 Quadratmetern. Zudem betreibt die Firma einen Laden für Patienten in der Ibn Gabirol Staße 138 in Tel Aviv. Das Motto der Firma lautet: „This is the GOD’S doing ; it’s marvelous in our eyes​​“ (Das ist Gottes Tat, es ist wunderbar in unseren Augen). Vergl. hierzu: „Israel’s Hidden Marijuana Farm Tikun Olam“ und „How Tikun Olam, an Israeli Company, grows medical marijuana wich doesn’t get you high, but retains all the medigal benifits“.

Israel gilt als das Mutterland der neueren Cannabisforschung. Am Weizmann-Institut für Wissenschaften, das in Rechovot südlich von Tel Aviv liegt, entdeckten die Professoren Raphael Mechoulam und Yehiel Gaoni im Jahre 1964 den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) der Hanfpflanze. Später entdeckte Mechoulam auch die Wirkmechanismen des THC auf die Rezeptoren im Gehirn. Und Ruth Gallily, emeritierte Professorin für Immunologie an der Hebräischen Universität in Jerusalem, erforschte die Wirkung von Cannabidiol (CBD) und dessen angstlösende und entzündungshemmende Wirkung. Jedoch erst, nachdem ein Dokumentarfilm von Zach Klein zum Thema Cannabis als Medizin im Jahr 2009 im israelischem Fernsehen ausgestrahlt worden war, wurde diese Medizin in Israel langsam populär. Hatten vor dieser Fernsehübertragung nur etwa 400 Patienten in Israel eine Genehmigung für den Gebrauch von Cannabisblüten, so sind es heute weit über 10.000.

Heute bietet die Firma Tikun Olam verschiedene Sorten Cannabis an, so solche die nur THC und kein CBD enthalten wie Erez (23%), Or (20%), Alsaka (29%), Eran Almog (28%) und andere mehr. Andere Sorten enthalten sowohl THC als auch CBD, wie z.B. Midnight (13,6% und 13,9%), El-na (6,5% und 12,5%), Avidekel (1,1% und 16,9%) und Refael (1,1% und 18%).

A bud of super silver haze, original uploader was Psychonaught at en.wikipedia, released into the public domain (by the author).

Leafly – Der Cannabisgesundheitsführer aus Seattle

Leafly wurde im Juni 2010 von Scott Vickers, Brian Wansolich und Cy Scott in Seattle im Staat Washington gegründet. Leafly hat eine Datenbank entwickelt, mit deren Hilfe ein Patient beispielsweise erfährt, wo er Cannabis in den USA erhält und welche Sorte gegen welche Beschwerden hilft. Das Motto der Firma lautet: „The World’s Cannabis Information Resource“. Nach eigenen Angaben hat Leafly.com monatlich vier Millionen Besucher sowie rund 1,6 Millionen App-Downloads. Leafly ist verfügbar für iPhone, iPad und Android.

Auf der Website Leafly.com sind über 800 verschiedene Sorten von Cannabis beschrieben, mit Angaben zu medizinischen Indikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen, Geruch und Geschmak sowie Orte in den USA, wo die jeweilige Sorte erhältlich ist. Mittels Filterfunktion können die Sorten nach indica, sativa oder hybrid ausgesucht werden, jedoch auch nach verschiedenen Effekten wie auch für verschiedene Krankheiten.

MyDx – Der Cannabistester

Für Patienten und Genießer wurde in La Jolla in Kalifornien von der Firma CDx Life ein Cannabistester entwickelt, der für 599 US-Dollar vertrieben wird. Das auf Basis von Nanotechnologie arbeitende Gerät ermittelt die Gehalte von verschiedenen Cannabinoiden in Marijuana, so den Gehalt an THC, CBD, CBN, CBG und THCV. Zudem können dann jeweils die Wirkungen der analysierten Probe aufgerufen werden. Die neue Einschätzung von Cannabis als Medizin und als Genussmittel in diversen Bundesstaaten der USA seitens der Bevölkerung und der Politik hat zu einem wahren Innovationsschub in Wissenschaft und Technik geführt. Nutznießer dieser Entwicklung sind somit nicht nur Patienten und Kiffer, sondern immer größer werdende Teile der Gesellschaft.

In Sachen Cannabis ist Deutschland sehr rückständig

Wie eingangs erwähnt, müssen aufgrund der restriktiven respektive prohibitiven Politik der Bundesregierung, Patienten immer noch mehr leiden als nötig. Doch nicht nur Patienten haben das Nachsehen, sondern auch die Wirtschaft, da die derzeitige prohibitive Politik die Forschung behindert respektive stark einschränkt. Die Politik der Bundesregierung gefährdet den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Um dies abzuwenden kann jeder einen Beitrag leisten: Die Petition Cannabis als Medizin unterzeichnen. Eine Neuausrichtung der Cannabispolitik in Deutschland käme nicht nur den Patienten zugute, sondern dem ganzen Land, denn diese würde einen Forschungs- und Innovationsschub auslösen und in der Folge die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen.

Vergl. hierzu den Artikel vom 18. August 2014 in diesem Blog: Petition Cannabis als Medizin

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Zwei Highlights für Psychonauten

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Die Psychonautik ist das Erforschen der eigenen Psyche und des Unterbewusstseins, meist mit Hilfe von bewusstseinserweiternden Techniken wie Meditation oder Gebrauch psychotrop wirkender Substanzen in einem geeigneten Rahmen. Der Begriff Psychonautik, der in der Szene der Bewusstseinsforscher, die den Einsatz psychoaktiver Substanzen im Rahmen ihrer Studien für legitim halten und praktizieren, findet immer mehr Zuspruch. Hierbei handelt es sich um eine Wortzusammensetzung aus den zwei griechischen Begriffen psyché, gleichbedeutend mit Hauch, Atem Seele (als Träger bewusster Erlebnisse), und nautiké, gleichbedeutend mit Schiffahrtskunde, respektive naus, gleichbedeutend mit Schiff.

Die Kunst der Psychonautik wird zumeist in ritualisierter Form durch erfahrene Psychonautiker an noch unerfahrene Interessierte weitergegeben. Die erste psychedelische Reise eines Psychonautikers hat oft den Charakter einer zeremoniellen Einweihung in zuvor nicht erahnte Dimensionen des Bewusstseins. Die durch transzendente, ekstatische und mystische Erfahrungen ausgelösten Wahrnehmungs- und Bewusstseinswandlungen, die durch eine Erweiterung der Wahrnehmung und des Bewusstseinszustandes gekennzeichnet sind, haben nicht selten prägenden Charakter für die Persönlichkeitsentfaltung. Deshalb ist es von Vorteil, wenn der Reiseleiter ein erfahrener und vertrauenswürdiger Psychonautiker ist, um den Novizen sicher und sanft zu seinem selbst gesetzten Ziel geleiten zu können.“ (Quelle: Psychonautik, Hedonismus und Ekstase. 25 berauschende Jahre – Festschrift zum Jubiläum des Nachtschatten Verlages, ISBN: 978-3-03788-199-6).

Im September werden zwei äußerst interessante Veranstaltungen zum Thema Psychonautik stattfinden. Vom 4. bis 7. September wird der Nachtschatten Verlag in Solothurn ein großes Symposium mit Vorträgen, Workshops, Ausstellungen und einem psychedelischen Markt veranstalten und vom 12. bis 14. September wird in Potsdam der Kongress Entheo-Science den Teilnehmern Einblicke in die Welt der Psychonauten vermitteln.

Logo 30 Jahre Nachtschatten Verlag

Symposium 30 Jahre Nachtschatten Verlag

Markus Berger, der die Videoproduktionen zur Rausch- und Drogenkunde in dem akzeptanzbasierten Präventions-TV für ein kulturell und politisch interessiertes Publikum in den Formaten „Drug Education Agency (DEA)“ und „Nachtschatten Television“ entwickelte, beschreibt in der Jubiläumsschrift „30 Jahre Nachtschatten Verlag – Wissenswertes für Psychonauten in Text, Bild und Ton“ (ISBN: 978-3-03788-335-8) den Verlag mit folgenden Worten: „30 Jahre Nachtschatten Verlag – das sind 30 Jahre intensive Drogenbildung, 30 Jahre psychonautische Frei- und Einheit und 30 Jahre Bewusstseins- und Psychoaktiva-Forschung in allen Disziplinen. Im Lauf von drei Jahrzehnten ist im Hause des Nachtschatten Verlags ein unermesslicher Schatz an gewichtigen Publikationen zusammengekommen. Alle richtungsweisenden Autoren der weltweiten psychonautischen Bewegung treffen sich hier unter dem Dach des Verlags, der in der wunderschönen Schweizer Barockstadt Solothurn seinen Sitz hat. 30 Jahre Nachtschatten Verlag heißt aber auch 30 Jahre geschriebenes Wort, das wertvolles Wissen zwischen zwei Buchdeckeln haltbar und vererbbar macht.

Bis auf wenige Ausnahmen behandeln die Veröffentlichungen des Nachtschatten Verlags bis heute stets denselben Themenkreis: Substanzen, die eine Veränderung unserer Bewusstseinszustände – auf welche Art auch immer – bewirken können. Außer Erfahrungsberichten, wissenschaftlichen Untersuchungen, Auswertungen von Umfragen und grundlegende Informationen zu diversen Substanzen fanden auch politische Beiträge zur Drogensituation, zur Kultur der Drogen respektive zur Rauschkultur wie auch Vorschläge für eine wirklich vernünftige Drogenpolitik Eingang in das Verlagsprogramm. Stets wird versucht, so offen und ehrlich wie möglich aufzuklären. Nichts wird verniedlicht, die Gefahren beim Konsum von Drogen werden ebenso dargelegt wie Techniken zur Genussoptimierung. Gemäß der Philosophie sind nicht die Substanzen das Problem, sondern der Umgang damit. Und den können wir kaum lernen, solange die Prohibition uns ein verzerrtes Bild über Drogen vermittelt und deren kulturelle Einbindung verhindert.

Das Programm des Nachtschatten Verlages dient der Schadensminderung und Eindämmung von Drogenabhängigkeit und ist wegweisend in Richtung Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie.

Das Symposium 30 Jahre Nachtschatten Verlag findet am Stammsitz des Verlags vom 4. bis 7. September im Zentrum der Barockstadt Solothurn statt. Es werden viele interessante Vorträge und Workshops mit einem Großteil der Autoren angeboten. Zu den bekanntesten Referenten zählen Christian Rätsch, der einen Überblick über die Bedeutung des Namens Nachtschatten in Volksmund und Botanik geben wird, Claudia Müller-Ebeling, die in ihrem Vortrag eine Einührung in die Geheimnisse der magischen Alraune geben wird, Wolf-Dieter Storl, der Wissenswertes rund um Hyoscyamus niger und die verwandten Bilsenkraut-Arten erzählen wird, Markus Berger, der von psychoaktiven Kakteen berichten wird, Alexander Ochse, der über heimische DMT-Pflanzen informieren wird, Wolfgang Bauer, der einiges zum Mythos und zur Kulturgeschichte des Fliegenpilzes erzählen wird, Jochen Gartz, der uns in die Geschichte der Nutzung von Narrenschwämmen wie Psilos einführen wird sowie Arno Adelaars, der von der Ayahuasca-Kultur im Schamanismus berichten wird.

In den Abendprogrammen werden u.a. Mathias Bröckers und Gerhard Seyfried vom Hanf im Glück erzählen, Wolfgang Sterneck von Partys, Tribes und Widerstand und Tina Loosli von Partyfood. Zudem wird es Workshops geben, u.a. mit Stanislav Grof, Klaus John, Claudia Möckel Graber, Ralph Metzner, Kajuyali Tsamani, Matthias Dietsch, Samuel Widmer sowie mit mehreren hier bereits erwähnten Referenten. Weiters werden diverse Podiumsgespräche zu den Themen, Hanfpolitik, Psychedelische Erfahrungen und Partykultur stattfinden.

Ein interessantes Rahmenprogramm mit Ausstellungen (HR Giger, Luke Brown, Fred Weidmann, Nana Nauwald sowie Drogen auf Briefmarken), Kino, Wanderungen und anderes mehr wird das Symposium abrunden.

Entheo-Science Banner 2014

Kongress Entheo-Science

Der Kongress Entheo-Science wird vom 12. bis 14. September in Potsdam bei Berlin stattfinden. Dabei wird es um psychoaktive Substanzen im Kontext von Bewusstseinsforschung, Ethnobotanik, Spiritualität, Therapie und Politik gehen.

Das Adjektiv entheogen setzt sich aus den altgriechischen Ausdrücken (en = in),  (theos = Gott) und (genesthai = bewirken) zusammen. Damit wird eine spirituelle Erfahrung bezeichnet, die als All-Einheit empfunden wird und die häufig bei Gebrauch bestimmter Drogen vom Konsumenten beschrieben wird.

Der Begriff wurde 1970 bei einem informellen Komitee von R. Gordon Wasson, Jonathan Ott u. a. eingeführt. Er ersetzt abschätzige Bezeichnungen für spirituell nutzbare Substanzen mit halluzinogenen Wirkeigenschaften. Als Beispiel seien Psilocybin, Dimethyltryptamin (DMT) oder Salvia divinorum genannt. Gemäß dieser Definition sind Entheogene weitgehend identisch mit den Psychedelika.

In einem allgemeineren Sinne werden als Entheogene Stoffe und Zubereitungen bezeichnet, welche traditionell zu spirituellen und religiösen Zwecken benutzt werden. Ihr Gebrauch in diesem Kontext kann dazu führen, dass die unter Einfluss stehende Person das Gefühl hat, mit Gott oder anderen Wesenheiten verbunden zu sein oder das ganze Universum zu erfassen und zu schauen. Der Zustand ist vergleichbar mit dem eines Schamanen, der sich etwa durch die Wirkung eines Elixiers in die Lage versetzt, mit den Geistern zu kommunizieren. Klassische Entheogene sind z. B. Ayahuasca, psychoaktive Pilze oder der Azteken-Salbei (Salvia divinorum).

Quelle: Wikipedia

Die Kongresse Entheo-Sience befassen sich mit Themen rund um bewusstseinsändernde Pflanzen und Substanzen. Dazu gehören Betrachtungen zu Botanik, Mykologie, Pharmakologie, Psychologie, Spiritualität, Therapie, Bewusstseinsforschung, Ethnologie, Ethnobotanik, Politik und Kunst. Der Kongress Entheo-Sience wird im freiLand in der Friedrich-Engels-Straße 22 unweit des Hauptbahnhofs in Potsdam vom 12. bis 14. September stattfinden. Im Vorverkauf kosten die Karten für den gesamten Kongress 60 Euro, an der Kasse vor Ort 70 Euro. Der Kongress wird ausschließlich ehrenamtlich als Non-Profit-Kongress organisiert.

Weit über 30 zumeist recht bekannte Referenten werden gemäß Programm auf dem Kongress zu hören sein. Dazu zählen (in alphabetischer Reihenfolge nach Familiennamen) Anna Agelii, Gundula Barsch, Rob Bennett, Mathias Bröckers, Torsten Brügge, Tharcila Chaves, Hans Cousto, Andreas Demmel, Erik Davis, Caroline Dostal, Joachim Eul, Jochen Gartz, Maximilian Heyden, Max Igan, Magdalena Jany, Klaus John, Dave King, Daniel Kulla, Jens Kunik, David Luke, Maria Papaspyrou, Fabian Piorkowsky, Max Plenert, Einat Ran, Hans-Georg Schaaf, Jörg-Simon Schmid, Anne Schwerk, Charles Shaw, Ronald Steckel, Kalliopi Tavoulari, Wulf Mirko Weinreich, Danièle Nicolet Widmer, Samuel Widmer, Silvio Wirth und Padma Wolff.

Die Vorträge und Workshops gliedern sich in Themenbereiche wie „1/2 Jahrhundert Resultate der LSD-Psychotherapie und Holotropen Atmens nach Stanislav Grof“, „Das Meer in Dir – Zum Verständnis spiritueller Erfahrungen“, „Die neue Nutt-Studie – Erweiterte Erkenntnisse zur Risikobewertung psychoaktiver Substanzen“, „Ein historischer Überblick über die Verwendung psychoaktiver Substanzen“, „Ekstase und Entase – über mögliche Wege der Bewusstseinserweiterung“, „Fliegenpilz Dosierung, Haltbarmachung und Anwendung“, „Keine Angst vor Hanf“, „Leben im Rausch – Evolution, Geschichte, Aufstand“, „Menschenrechte und Freiheit für Psychonauten“, „Psilocybe cyanescens – ein neuer bemerkenswerter Pilz in Europa“, „Psychedelic Science, Psychedelic Discourse“, „Psychoaktive Substanzen in der tantrischen Tradition“, „Psycholyse und Jugend“,  „Worum geht es eigentlich in der Psycholyse?“ und andere mehr.

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DMT: Neuer Lernstoff für Drogenberater

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In den letzten Jahren sind viele neue psychoaktive Substanzen auf dem Markt aufgetaucht. Diese stoßen aber hierzulande nur bei einer geringen Anzahl von Konsumenten auf Interesse. Als neuer Trend ist hingegen ein großes Interesse an klassischen Naturdrogen festzustellen. So wurde auf den beiden letzten Tagungen für Psychonauten, dem Nachtschatten Symposium in Solothurn und der Entheo-Science Tagung in Potsdam, vor allem vom Gebrauch von Dimethyltryptamin (DMT) und 5-Methoxy-dimethyltryptamin (5-MeO-DMT) berichtet.

Tryptamine sind chemische Verbindungen, die vom 2-(Indol-3-yl)-ethylamin abgeleitet sind. Sie sind Stoffwechselprodukte zahlreicher Lebewesen (vor allem Pflanzen) und zählen zu den Indolalkaloiden. Prominente Derivate mit Tryptamin-Struktur sind die Neurotransmitter Serotonin und Melatonin, die Aminosäure Tryptophan und die Halluzinogene Dimethyltryptamin (DMT) und Psilocybin. DMT, ist also ein halluzinogenes Tryptamin-Alkaloid, welches in etlichen Pflanzen, in den Hautdrüsensekreten der Aga-Kröte sowie auch in Spuren im Menschen und in Säugetieren zu finden ist. Es findet Anwendung als Halluzinogen bzw. Entheogen, indem es geraucht oder geschnupft wird. Die perorale Aufnahme (als Ayahuasca) wird nur bei gleichzeitiger bzw. vorheriger Einnahme von Monoaminooxidase-Hemmern (MAO-Hemmern) erreicht, da DMT sehr rasch vom körpereigenen Enzym Monoaminooxidase abgebaut wird. (Quelle: Wikipedia)

Hannes Schinder schreibt im Hanf Journal in der Rubrik „Psychonautik & Substanzkunde“ unter dem Titel Verdampftes N,N-DMT – Einmal Jenseits und zurück in zehn Minuten“ als Einleitung zu einem ausführlichen Artikel sehr treffend: „Ein staunendes „WOW“  ist oftmals das erste, was eine Person von sich gibt, wenn sie sich nach einer intensiven DMT-Erfahrung wieder ihrem Alltagsbewusstsein nähert. Kein Wunder, denn N,N-Dimethyltryptamin ist ein hochpotentes Alkaloid, welches in zahlreichen lebendigen Organsimen vorkommt und interessanterweise als endogener Neurotransmitter selbst im Menschen nachgewiesen wurde, bei dem es in der Zirbeldrüse produziert und anzunehmender Weise präferiert bei der Geburt, in Zuständen tiefer Trance, im Schlaf, sowie beim Erleben einer Nahtoderfahrung respektive beim Prozess des Sterbens, freigesetzt wird. In ausreichend hoch dosierter Applikation sprechen Wissenschaftler von dem stärksten Psychedelikum, das bislang bekannt ist, indes es sich mit anderen Psychedelika nur am Rande vergleichen lässt, am besten vielleicht mit sehr stark dosiertem Psilocybin, dessen psychoaktives Hydrolyseprodukt Psilocin übrigens auch eine DMT-Form ist, nämlich 4-OH-DMT.“

DMT ist in diversen Pflanzen enthalten, so in der Psychotria viridis, der Mimosa hostilis, der Anadenanthera peregrina, dem Codariocalyx motorius (Telegrafenpflanze), dem Phalaris arundinacea (Rohrglanzgras) sowie in viele Arten der Gattung Acacia. Aus diesen Pflanzen werden Rauchmischungen zusammengestellt, die unter dem Namen Changa bekannt sind. Diese Rauchmischungen erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit in unseren Breitengraden. Manchmal wird das Changa dann noch mit reinem DMT respektive reinem 5-MeO-DMT angereichert. Beim Rauchen gelten gemäß „Substanzinfos und Safer Use“ von Eve & Rave Schweiz folgende Dosierungen:

DMT: 20- max. 60 mg
5-MeO-DMT: 6- max. 20 mg

Wirkungseintritt: innerhalb weniger Sekunden
Wirkdauer: etwa 10 Minuten
Wirkung: Blutdruck und Puls erhöhen sich, die Pupillen weiten sich. Das Eintauchen in sehr bizarre Welten, die Trennung von Körper und Geist, Ich-Auflösung und ein Gefühl des Einsseins mit dem All sind die Regel, Nahtoderfahrungen sind häufig. Nach etwa 10 Minuten beginnt der Rausch abzuklingen und hallt noch während etwa 30-60 Minuten angenehm nach.

DMT geraucht ist eine Instantdroge, ja noch bevor man den Rauch wieder ausgeatmet hat, beginnt ein rasanter Abflug zur psychedelischen Reise. Die ist meistens so intensiv, dass selbst erfahrene LSD-Konsumenten bei der ersten DMT-Reise verblüfft sind, wie schnell man in eine völlig andere Welt katapultiert wird und wie vielfältig die Visionen sind. Deshalb ist es kaum vorstellbar, dass Drogenbeauftragte oder Drogenberater, die selbst keine psychonautische Erfahrungen haben, erahnen, was die Reisenden erleben und wie tiefgreifend diese Erlebnisse sind. Und während der Reise sind viele Konsumenten nicht ansprechbar, sondern sitzen oder liegen und erleben dabei ein multidimensionales Kino mit nicht selten göttlichen Erfahrungen.

Für das nähere Verständnis ist für alle ewig nüchtern gebliebenen Drogenberater wie auch für praktizierende Psychonauten hier das Buch von Rick Strassmann „DMT – Das Molekül des Bewusstseins: Zur Biologie von Nahtod-Erfahrungen und mystischen Erlebnissen“ zur Lektüre empfohlen. Von 1990 bis 1995 führte Dr. Rick Strassman an der Universität New Mexico von der DEA genehmigte klinische Forschungen durch, bei denen er sechzig Freiwilligen DMT injizierte eine der wirkungsvollsten psychedelischen Substanzen, die uns bekannt sind. Sein ausführlicher und detaillierter Bericht über diese Sitzungen ist eine faszinierende Erkundung der Natur des menschlichen Geistes und des therapeutischen Potenzials psychedelischer Substanzen. DMT, eine aus Pflanzen gewonnene Substanz, die auch vom Gehirn des Menschen gebildet wird, führte dabei immer wieder zu Nahtoderfahrungen und mystischen Erlebnissen. Fast alle hatten das Gefühl, dass die Sitzungen zu den tiefsten Erfahrungen ihres Lebens gehörten. Klug angewendet, könnte DMT eine Periode bemerkenswerter Fortschritte in der wissenschaftlichen Erkundung der geheimnisvollsten mystischen Regionen der menschlichen Psyche und seines Seelenlebens einleiten.

Psychedelika, Abb. von Nitemare in: Erinnerungen eines Psychonauten (cc)
Erfahrene Psychonauten experimentieren auch mit diversen anderen Tryptaminen. Sehr schön zu lesen sind beispielsweise die Berichte von Nitemare im Forum von Eve & Rave Schweiz, wo er unter dem Titel „5-MEO-MiPT – Die mythische Göttin“ von seinen psychonautischen Reisen schreibt. In diesen Berichten wie auch in seinem Buch „Erinnerungen eines Psychonauten“ kommt immer wieder eine Spezialwarnung zum Thema MAO-Hemmer, die bei oraler Einnahme von DMT zur Wirkungsentfaltung benötigt werden, jedoch in Kombination mit diversen Tryptaminen in zu hoher Dosis äußerst riskant sein können: „MAO-Hemmer können in Kombination mit bestimmten Stoffen sehr gefährlich sein und im schlimmsten Fall zum Tod durch sterben führen. Eine Einhaltung der Diätrichtlinien und eine gründliche Recherche zu diesem Thema sind daher dringend erforderlich!“

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Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen im Umlauf

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Derzeit kursieren auf dem Schwarzmarkt vermehrt extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen, die zum Teil mehr als 200 mg Wirkstoff (3,4-Methylendioxymethylamphetamin-Hydrochlorid; MDMA-HCL) enthalten. Eine Pille enthält sogar 300 mg MDMA-HCL. Die maximale Dosierung für einen gesunden Körper liegt beim Faktor Körpergewicht mal 1,5. Das Ergebnis ergibt die Menge der maximalen Dosierung in mg MDMA-HCL. Zum Beispiel bei 60 kg Körpergewicht (Formel: 60 x 1.5 mg = 90 mg) liegt die maximale Dosierung bei 90 mg MDMA-HCL. Es sei hier betont, dass auch eine geringere Dosierung (75 mg bis 80 mg) bei einer 60 kg schweren Person eine intensive Wirkung entfalten kann.

Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen
Abbildung 1 zeigt drei extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen, die im November in Zürich getestet wurden. Die Pille links mit dem Logo „WiFi“ enthält 238,4 mg MDMA-HCL, die Pille in der Mitte mit dem Logo „Burger King“ enthält 300,0 mg MDMA-HCL und die Pille rechts mit dem Logo „Heineken“ enthält 244,1 mg MDMA-HCL.

Drug-Checking und Pill-Testing

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozes zu einem verträglichen Risikomanagement.

Beim Drug-Checking werden Partydrogen im Labor qualitativ und quantitativ auf Wirkstoffgehalte und auf die Gesundheit gefährdende Verunreinigungen hin getestet, um im Falle des Auftauchens extrem gefährlicher Schwarzmarktprodukte die Konsumenten mit einer entsprechenden Warnung zu informieren z.B. durch Flugblätter (Flyer) oder durch Publikation im Internet (saferparty, checkit) oder auch durch für mobile Geräte optimierte Warnungstools. Drug-Checking ist ein Instrumentarium zum Schutz von Gesundheit und Leben.

Da bei den ersten Drug-Checking-Programmen vornehmlich Ecstasy-Pillen analysiert wurden, hat sich auch der Begriff Pill-Testing eingebürgert. Heute werden beim Drug-Checking nicht nur Pillen, sondern oft auch Pulver und manchmal auch Flüssigkeiten und Pappen zur Analyse eingereicht. Somit ist Drug-Checking ein Oberbegriff für Drug-Testing.

Ähnliche Pillen mit unterschiedlichen Wirkstoffmengen

Pillen, die auf den ersten Blick fast gleich aussehen, können unterschiedliche Wirkstoffe wie auch unterschiedliche Wirkstoffmengen enthalten. Beispielsweise wurden im Zeitraum August bis November 2014 in Wien und in Zürich orange Pillen mit dem Logo „WiFi“ analysiert. Die festgestellte Wirkstoffmenge lag einmal bei 196 mg, einmal bei 218 mg und einmal bei 238,4 mg. Von der äußeren Erscheinung unterscheiden sich die drei Pillen nur minimal, in der Größe nur um Bruchteile von einem Millimeter. Es gibt also keine Gewähr, dass ähnlich oder gar gleich aussehende Pillen eine ähnliche oder gar gleiche Wirkstoffart respektive Wirkstoffmenge enthalten. Deshalb sollte aus jeder neuen Charge eine Probe entnommen werden und zur Analytik gebracht werden, damit man sich sicher sein kann, dass keine unerwarteten Substanzen in den Pillen enthalten sind.

Drei verschiedene WiFi-Pillen Abbildung 2 zeigt die drei hoch dosierten Pillen mit dem Logo „WiFi, die in den Monaten August bis November in Wien und in Zürich analysiert wurden.

Die in der folgenden Abbildung gezeigten Pillen, die wie kleine Goldbarren aussehen, sind europaweit im Umlauf. Sie tauchten auf verschiedenen Open Airs in Norddeutschland wie auch in Berlin und in Hamburg auf und wurden von den Konsumenten als sehr stark beschrieben.

Ecstasy-Pillen mit dem Logo "Gold" (Goldbarren)

Abbildung 3 zeigt zwei gold-gelbe Pillen mit den Logo „Gold“. Auf der Rückseite, die mit einer Bruchrille versehen ist, befindet sich die Prägung „999,9 mg“. Die im August in Zürich getestete Pille enthielt 166,5 mg MDMA-HCL, die im September in Wien getestete Pille enthielt 217 mg MDMA-HCL.

Anhaltender Trend: Zunahme der Wirkstoffmengen

In der Schweiz stieg der durchschnittliche Wirkstoffgehalt in Ecstasy-Pillen seit dem Jahr 2009 von 72,1 mg MDMA-HCL auf heute 113,2 mg MDMA-HCL um weit mehr als 50 Prozent. In der folgenden Abbildung ist die Zeitreihe der Wirkstoffmengen für die Jahre 2007 bis 2014 (Januar bis Juni), die in Ecstasy-Pillen nachgewiesen wurden, dargestellt. Im Jahr 2009 enthielten über 60 Prozent der Proben weniger als 80 mg Wirkstoff, heute sind es weniger als 20 Prozent der Proben, die so niedrig dosiert sind.

DIZ-Ergebnisse der Analysen von Ecstasy-Pillen Abbildung 4 zeigt die Ergebnisse der Analysen von Ecstasy-Pillen, die im Drogeninformationszentrum (DIZ) in Zürich zur Untersuchung abgegeben wurden, als Zeitreihe von 2007 bis Juni 2014.

In Deutschland ist gemäß Bundeskriminalamt (BKA) in den letzten fünf Jahren der durchschnittliche Wirkstoffgehalt in von der Polizei beschlagnahmten Ecstasy-Pillen um mehr als 80 Prozent gestiegen, von 59 mg MDMA-HCL im Jahr 2009 auf 108 mg MDMA-HCL im Jahr 2013. Damit lag in der BKA-Statistik der Wirkstoffgehalt im letzten Jahr höher als in allen Jahren zuvor seit 1995. Bei den in den Jahren 1995 und 1996  von Eve & Rave Berlin untersuchten Proben lag die durchschnittliche Dosierung jedoch noch höher. Im Jahr 1995 lag diese bei 114,9 mg MDMA-HCL und im Jahr 1996 bei 109,4 mg MDMA-HCL. Bei den beschlagnahmten Pillen lagen die entsprechenden Werte in diesen Jahren bei 91 mg respektive bei 87 mg, wie in der unten stehenden Abbildung zu sehen ist.

BKA-Ergebnisse zum MDMA-Gehalt in Ecstasy-Pillen (Angaben für MDMA-HCL) Abbildung 5 zeigt die vom BKA ermittelten durchschnittlichen MDMA-Gehalte in beschlagnahmten Ecstasy-Pillen als Zeitreihe von 1995 bis 2013. Das BKA veröffentlicht die Werte als Base berechnet, in dieser Abbildung sind sie als Hydrochlorid angegeben, um ein Vergleich mit den Daten aus Österreich und der Schweiz zu erleichtern. 100 mg MDMA-Base entsprechen 118,9 mg MDMA-HCL. Das BKA veröffentlichte früher die Zahlen in dem jährlich erschienenen „Rauschgiftjahresbericht“, seit ein paar Jahren werden diese Daten im jährlich erscheinenden „DBDD-Jahresbericht“, der von der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht herausgegeben wird, publiziert.

In Österreich und in der Schweiz gibt es nicht nur mobiles Drug-Checking vor Ort auf Partys, sondern auch stationäres Drug-Checking, wo man zu bestimmten Zeiten Pillen, Pappen und Pulver wie auch Flüssigkeiten zur Untersuchung abgeben kann. In Deutschland verhindert die Politik seit September 1996 solche Maßnahmen zur Schadensminderung. An den folgenden Adressen können Proben zur Analyse abgegeben werden.

Innsbruck, Österreich
Zentrum für Jugendarbeit Z6

Dreiheiligenstraße 9
6020 Innsbruck

Jeden Montag, von 17:30 – 20:30 Uhr, haben Konsumenten von Partydrogen die Möglichkeit, kostenlos und vertraulich Substanzen zur Testung abzugeben. Diese werden im Labor des Instituts für Gerichtliche Medizin auf ihre qualitative und quantitative Zusammensetzung hin überprüft. Das Abgeben der Substanzen zur Testung hat keinerlei rechtliche Konsequenzen.

Zürich, Schweiz
DIZ
Konradstr. 1
8005 Zürich

Jeweils Dienstags können im Drogeninformationszentrum zwischen 17.30 und 20.30 Uhr Substanzen zur Analyse abgegeben werden. Im Unterschied zum mobilen Drug Checking werden die Substanzen nicht gleich vor Ort analysiert. Das Resultat kann deshalb erst am Freitagnachmittag ab 16.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail abgefragt werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen keine Proben per Post angenommen werden.

Bern, Schweiz
dib+

Speichergasse 8, 3011 Bern
Jeden Mittwochs von 18 bis 20 Uhr
Das dib+ in Bern ist eine Kontaktstelle für Konsumierende von Partydrogen, die neben Substanzinformation auch Beratung und Drug Checking (Substanzanalyse/Drogentests) anbietet. Das dib+ arbeitet mit dem Kantonsapothekeramt Bern zusammen, welches für die Analyse der Substanzen zuständig ist. Ein Besuch im dib+ ist anonym und kostenlos.

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20 Jahre Hanf Museum

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Den 20. Jahrestag seines Bestehens wird das Hanf Museum am Mühlendamm 5 im Nikolaiviertel am Samstag, 6. Dezember 2014, mit einem Tag der offenen Tür (Gratiseintritt) und einem umfangreichem Rahmenprogramm feiern. Höhepunkt der Feierlichkeiten wird eine Podiumsdiskussion, die ab 16:00 Uhr unter dem Motto „die wilden Neunziger“ einen Blick zurück auf die Gründerzeit der deutschen Legalisierungsbewegung werfen wird. Mit von der Partie werden sein: Mathias Bröckers (Autor u.a. „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“, „Keine Angst vor Hanf: Warum Cannabis legalisiert werden muss“), Rolf Ebbinghaus (Vorstand H.A.N.F. e.V., Kurator des Hanf Museums), Martin Müncheberg (von 1998 bis 2004 Sprecher und Koordinator der Hanfparade, Mitherausgeber und Geschäftsführer der THCENE), Matthias Schillo (Rechtsanwalt u.a. von „Kim will Kiffen“ und Günther Weiglein) sowie Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a.D., ehem. MdB, Cannabisbeschluss 1994).

Teilnehmer der am 6. Dezember 2014 im Hanf Museum anberaumten Diskussionsrunde: Wolfgang Nešković, Rolf Ebbinghaus, Mathias Bröckers, Matthias Schillo und Martin MünchebergAbbildung 1 zeigt die Teilnehmer der am 6. Dezember 2014 anberaumten Diskussionsrunde: Wolfgang Nešković, Rolf Ebbinghaus, Mathias Bröckers, Matthias Schillo und Martin Müncheberg.

Im Hanf Museum dreht sich alles um die Kulturpflanze Hanf (Cannabis). Besucher können die seit Jahrzehnten verbotene Pflanze auf rund 300 Quadratmeter als traditionsreichen Begleiter des Menschen neu kennenlernen. Neben Hanf als Quelle für Baustoffe, Textilien oder Papier widmet sich das Hanf Museum seinem Potenzial als nebenwirkungsarme Medizin und hinterfragt die Auswirkungen des Verbots berauschender Cannabisprodukte wie Haschisch und Marihuana.

Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Mitte von Berlin mit nächtlicher Festbeleuchtung. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 2 zeigt das Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Mitte von Berlin mit nächtlicher Festbeleuchtung. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Das Hanf Museum nimmt regelmäßig an der Langen Nacht der Museen, den Berliner Märchentagen sowie der im Nikolaiviertel stattfindenden Historale teil. Das Museum fördert zudem auch aktiv den Kinder- und Jugendschutz und bietet dafür individuell abgestimmte Rundgänge mit Betreuungspersonal durch die Ausstellung. Viele Schulklassen besuchen deshalb das Hanf Museum, damit die Jugendlichen ihr Wissen über Hanf vertiefen können und nicht nur das lernen, was über diese Pflanze und ihre Nutzung in den Schulbüchern steht.

Blühende Hanfpflanze. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 3 zeigt eine blühende Hanfpflanze aus der Vitrine mit lebenden Hanfpflanzen im Hanf Museum. Die Hanfpflanze hat in vielen Kreisen des kulturellen Lebens einen echten Kultstatus und wird verehrt wie die Lotusblüte im Kreise der Zenmönche. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Die Ausstellung, die alle Themen rund um den Hanf behandelt, bietet Informationen zur Hanfernte, zur Hanfverarbeitung und zu Hanffabriken, zum Hanf in der Medizin, zum Hanf als Nahrungsmittel, zum Hanf als Baustoff, zum Hanf als Grundstoff für Papier, Seile und Textilien, zu Hanföl in der Kosmetik, zum Hanfsamenverbot und zu vielen Dingen, die so mancher schon immer über Hanf wissen wollte.

Die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten von Hanferzeugnissen lässt erahnen, wie wichtig die Wiedereingliederung dieser Kulturpflanze in unsere Wirtschaft ist. Der Raubbau und die Ausbeutung fossiler Rohstoffe ist schon lange mit unkalkulierbaren Folgen respektive Folgekosten verbunden. Darum sollte die Gesellschaft wieder lernen, seine täglichen Bedürfnisse mit nachwachsenden Rohstoffen zu befriedigen, so dass auch uns nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Erde vorfinden. Im Hanf Museum wird gezeigt, in welch vielfältiger Weise Hanf genutzt wurde und auch in Zukunft nachhaltig genutzt werden kann.

Auch Gegenstände zum Gebrauch von Hanf als Genussmittel sind im Hanf Museum zu sehen. Die ausgestellten Rauchgeräte wie Purpfeifen, Wasserpfeifen, Bongs und Chillums zeigen die vielseitigen Aspekte der Rauchkultur aus der Vergangenheit und der Gegenwart.

Kunstvoll hergestellte Purpfeifen aus Meerschaum. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 4 zeigt kunstvoll hergestellte Purpfeifen aus Meerschaum. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Verschiedene Rauchgeräte wie Wasserpfeifen und Chillums in einer Vitrine des Hanf Museums. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“. Abbildung 5 zeigt verschiedene Rauchgeräte wie Wasserpfeifen und Chillums in einer Vitrine des Hanf Museums. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Chronik 20 Jahre Hanf Museum

Anlässlich des Gründungsjubiläums wird am Samstag, 6. Dezember 2014, eine auf 50 Exemplare limitierte und reich bebilderte Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ der Öffentlichkeit vorgestellt, die die ungewöhnliche Entstehungsgeschichte und den Verlauf dieses ganz besonderen Projekts widerspiegelt. Auf der einen Seite werden viele Sonderausstellungen und Museumshöhepunkte aufgelistet, auf der anderen Seite wird die Entstehung diverser Ausstellungen und anderer Aktivitäten beschrieben. Mit vielen Bildern untermalt ist so ein interessanter Rückblick über die vergangenen zwanzig Jahre Hanf Museum entstanden. Die Geburtstagsauflage der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ wird passend zum Anlass zwanzig Euro kosten.

Hanfparade @ Hanf Museum

Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass zwischen der einzigen dauerhaften Bildungseinrichtung zum Thema Cannabis – dem Hanf Museum – und der einzigen dauerhaften deutschen Legalisierungsveranstaltung – der Hanfparade – eine einzigartig enge Beziehung besteht. Schon die Geburt der Hanfparade 1997 wäre ohne die Räumlichkeiten und Menschen am Mühlendamm undenkbar gewesen.

Die Hanfparade war dabei weit häufiger Nutznießer der Beziehung als dies von außen sichtbar ist. So verzichtet das Hanf Museum schon seit mehr als zehn Jahren auf jegliche Raummiete für die im Café des Museums wöchentlich stattfindenden Treffen des OrgaTeams der Hanfparade. Mit dem Nutzhanfareal betreibt das Museum darüber hinaus jedes Jahr einen wesentlichen Teil der Abschlusskundgebung der Hanfparade und stellt dafür neben Teilen der Dauerausstellung auch Helfer bereit.

Nutzhanfareal auf der Abschlusskundgebung der Hanfparade. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.Abbildung 6 zeigt einen Teil des Nutzhanfareals auf der Abschlusskundgebung der Hanfparade auf der Straße des 17. Juni im Tiergarten zu Berlin. Foto aus der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“.

Auch das Museum profitiert vom KnowHow der Paradenmacher. Bei personalintensiven Veranstaltungen wie den „Langen Nächten der Museen“ unterstützen die Paradenmacher die Crew des Hanf Museums. Auf den internationalen Hanffachmessen oder auf Kongressen vertreten sich die OrgaTeams des Museums und der Hanfparade wechselseitig oder betreiben gemeinsame Informationsstände. Neuestes Kind der Organisationsfreundschaft ist ein gemeinsamer Technikpool mit Audio- und Videohardware, der wechselseitig genutzt wird und auch szenenahen Projekten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Um die Freundschaft zwischen Hanf Museum und Hanfparade zu dokumentieren wird am 6. Dezember 2014 nicht nur die Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ der Öffentlichkeit vorgestellt, sondern auch die Grafik für das Poster und die Flyer der kommenden Hanfparade am 8. August 2015. Gestaltet wurde der Flyer wie in den Vorjahren von Doro Tops. Die Flyer werden ab dem Nikolaustag im Hanf Museum zur Abholung für Menschen, die gerne Hanfparadeflyer verteilen, vorrätig gehalten.

Flyer für die Hanfparade 2015. Grafik: Doro Tops.Abbildung 7 zeigt die erste Version der Flyer für die Hanfparade im kommenden Jahr, die am 8. August 2015 starten wird. Grafik: Doro Tops.

Gäste, die am Samstag, 6. Dezember 2014, das Hanf Museum besuchen, dürfen sich außer auf die Präsentation der Chronik „20 Jahre Hanf Museum“ und der Diskussionsrunde mit hochkarätigen Repräsentanten der „wilden Neunziger“ der deutschen Legalisierungsbewegung auch auf eine Sonderausstellung, ein Hanf-Buffet sowie ein Museumskino mit bewegten Erinnerungen an zwei Jahrzehnte „Bildungsarbeit im Dienste der Hanf-Legalisierung“ freuen.

Vergl. hierzu den Artikel „Nikolaus trifft Wolfgang Neuss“ vom 2. Dezember 2013 in diesem Blog.

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Trotz Cannabislegalisierung kiffen weniger Schüler in den USA

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Derzeit ist Cannabis als Medizin in 23 Bundesstaaten der USA legal und in zwei Bundesstaaten (Colorado, Washington) ist auch der Gebrauch von Cannabis zu Genusszwecken legal. Im kommenden Jahr wird man auch in Alaska und in Oregon legal Cannabis zu Genusszwecken besitzen dürfen und man wird dort, wie schon in Colorado und Washington, ohne Angst vor Repressalien kiffen können.

Auch in Washington D.C. (Hauptstadt der USA, nicht zu verwechseln mit dem Bundesstaat Washington an der Westküste) gab es bei der Abstimmung am 4. November 2014 eine Mehrheit von 70 Prozent für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Doch das Votum der Bürger kann nicht umgesetzt werden, da der US-Kongress das Sagen in der Hauptstadt hat und im Kongress (Senat und  Repräsentantenhaus) die Republikaner die Mehrheit haben. Anführer der Legalisierungsgegner ist der Republikaner Andrew P. Harris aus dem Bundesstaat Maryland. Harris behauptet, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei und keinen medizinischen Nutzen habe.

Einer der wichtigsten Sponsoren von Harris ist der Hersteller von Pharmazeutika Emergent BioSolutions in Rockville, Maryland. Emergent BioSolutions stellt u.a. Schmerzmittel her, die bei Krebserkrankungen häufig verschrieben werden. Cannabis wird auch in diesem Bereich eingesetzt und ist somit ein Konkurrenzprodukt zu den Produkten von der Firma Emergent BioSolutions. Cannabis ist jedoch verträglicher und die Gefahr einer Überdosierung ist weit geringer als bei einem Opioid. Gemäß einer Studie, die im Oktober 2014 publiziert wurde, ist die Häufigkeit von Todesfällen aufgrund von Überdosierungen mit Opioiden in Bundesstaaten, in denen Cannabis als Medizin zulässig ist, um 24,8 Prozent geringer als in Bundesstaaten, in denen es keine legale Abgabe von Cannabis als Medizin gibt. Doch für Harris ist Sponsoring wichtiger als Menschenleben oder ein demokratisches Votum.

Zeitreihe der Legalisierung von Cannabis als Medizin in US-Bundesstaaten von 1996 bis 2014 Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe der Legalisierung von Cannabis als Medizin in US-Bundesstaaten von 1996 bis 2014. In Kalifornien wurde 1996 über die Legalisierung von Cannabis als Medizin abgestimmt. 1997 wurden die ersten Abgabestellen eröffnet und seit 1997 können Patienten in Kalifornien Cannabis als Medizin nutzen. In der Zwischenzeit sind 22 weitere US-Bundesstaaten hinzu gekommen. Derzeit können gut 40 Prozent der US-Bevölkerung bei Bedarf auf Cannabis als Medizin zugreifen. Seit einem Jahr können in zwei Bundesstaaten (Colorado, Washington) die Einwohner auch Cannabis zu Genusszwecken ganz legal nutzen. Entsprechend wird in den Medien heute wesentlich differenzierter, sachlicher und oft auch positiver über cannabis berichtet als noch vor 10 oder 15 Jahren. Dennoch hat der Anteil der Schüler, die Cannabis konsumieren, seit der Einführung von Cannabis als Medizin 1997 in Kalifornien bis heute nicht zu-, sondern abgenommen.

USA: Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 8. Klasse von 1995 bis 2014Abbildung 2 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 8. Klasse von 1995 bis 2014. Die obere blaue Linie zeigt die Jahres-Prävalenz (mindestens einmal im letzten Jahr konsumiert) des Cannabiskonsums. Dieser sank von 17,7 Prozent im Jahr 1997 auf 11,7 Prozent im Jahr 2014 um 6 Prozentpunkte. Auch die Monats-Prävalenz ist in diesem Zeitraum gesunken, insgesamt um 3,7 Prozentpunkte. Der tägliche Konsum (20 mal oder häufiger im letzten Monat gekifft) ist nahezu unverändert geblieben (-0,1 Prozent). Von 2013 bis 2014 ist auch in allen drei Kategorien eine Abnahme zu beobachten. Die Legalisierung in Colorado und Washington hat nicht zu einem Anstieg des Konsums bei Schülern in den USA geführt. Die Daten wurden am 16. Dezember 2014 vom National Institute on Drug Abuse (NIDA) veröffentlicht und sind auf der Website Monitoring the Future (MTF) survey verfügbar.

USA: Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 10. Klasse von 1995 bis 2014Abbildung 3 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 10. Klasse von 1995 bis 2014. In dieser Altersstufe sank die Jahres-Prävalenz von 1997 bis 2014 um 7,5 Prozentpunkte, die Monats-Prävalenz um 3,9 Prozentpunkte und der tägliche Konsum um 0,3 Prozentpunkte. Von 2013 bis 2014 ist auch in dieser Altersstufe in allen drei Kategorien eine Abnahme zu beobachten.

USA: Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2014Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe des Cannabiskonsums von Schülern der 12. Klasse von 1995 bis 2014. In dieser Altersstufe sank die Jahres-Prävalenz von 1997 bis 2014 um 3,4 Prozentpunkte, die Monats-Prävalenz um 2,5 Prozentpunkte und der tägliche Konsum ist heute genauso hoch wie 1997. Von 2013 bis 2014 ist jedoch in dieser Altersstufe in allen drei Kategorien eine Abnahme zu beobachten.

Der konservative Republikaner Andrew P. Harris betont immer wieder in seinen Kampagnen gegen die Legalisierung, dass eine solche „ein völlig falsches Signal“ sei, welches „dazu führen werde, dass Jugendliche zuhauf der Rauschgiftsucht verfallen“ würden. Die Daten der Studien zeigen, dass die geäußerten Befürchtungen von Harris jeglicher Grundlage entbehren. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, bläst ins gleiche Horn wie Harris. Auch sie betont immer wieder, dass eine Legalisierung das „falsche Signal“ sei und betont, dass das „Kleinreden der Gefahren dieser Droge durch Legalisierungsbefürworter“ absolut „verantwortungslos“ sei. Harris wie Mortler scheinen beide in der gleichen Festung der Ignoranz beheimatet zu sein.

Vergl. hierzu: Harald Staun: „Schützt unsere Kinder, stoppt die Prohibition!“ in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Montag, 22. Dezember 2014.

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Tödliche Superman-Pillen im Umlauf

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Derzeit sind in den Niederlanden und in Großbritanien tödliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf. Der Konsum der „Superman Ecstasy“ genannten Pillen endete innerhalb von wenigen Tagen für vier junge Männer in Großbritanien letal. Das erste Opfer (22) starb Heiligabend, die drei anderen (20, 24, 27) innerhalb von wenigen Stunden am Neujahrstag. Drei der vier Toten stammten aus der Gegend um Ipswich in der Grafschaft Suffolk.

Die „Superman Ecstasy“ genannten Pillen enthielten den Wirkstoff Para-Methoxy-Methamphetamin (PMMA), wobei die getesteten Pillen eine extrem hohe Dosis PMMA enthielten. Da die zur chemischen Synthese notwendigen Vorläufersubstanzen nicht kontrolliert werden (PMMA kann über die Ausgangssubstanz Anisöl hergestellt werden), ist die Produktion von PMMA einfacher und billiger, als die Produktion der als Ecstasy bekannten Amphetaminderivate MDMA, MDA, MDE und MBDB, die aus Sassafrasöl hergestellt werden können. Da für die Produktion von PMMA andere Vorläufersubstanzen als für die Produktion von MDMA und andere Amphetaminderivate aus der „Ecstasy-Gruppe“ verwendet werden, kann ausgeschlossen werden, dass PMMA – in der Absicht MDMA zu produzieren – zufällig entsteht. Es scheint daher, dass Produzenten PMMA wissentlich herstellen.

PMMA-Warnung aus den Niederlanden

Abbildung 1 zeigt eine Pillenwarnung vom 19. Dezember 2014 aus den Niederlanden. Im Dezember wurden dort „Superman Ecstasy“ in violetter Farbe getestet, die 173 mg PMMA enthielten. Die „Superman Ecstasy“ in Großbritanien waren hingegen rosa. Es sind jedoch auch diverse „Superman Ecstasy“ im Umlauf, die die Wirkstoff MDMA enthalten, wie man auf der Website von Saferparty sehen kann. Um sich die 11 verschiedenen „Superman Ecstasy“, die 2014 in der Schweiz getestet wurden und MDMA enthielten, im Bild mit Dosisangabe anzuschauen, muss man auf der Website von Saferparty nur den Begriff „Superman“ in die Suchmaske eingeben.

Todesfälle durch Überhitzung, innere Blutungen und Organversagen

Bei höheren Dosierungen verursacht PMMA einen starken Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Der Puls beginnt zu rasen, die Atmung wird schneller und gleichzeitig schwerer, die Augen bewegen sich sprunghaft, Muskelkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen können auftreten. Bei Temperaturen von 40 Grad Celsius können Gehirnzellen beeinträchtigt werden, bei Temperaturen über 40 Grad sind Bewusstlosigkeit und Koma keine Seltenheit, ab 42 Grad Celsius werden innere Organe geschädigt. Nach dem Konsum großer Mengen PMMA können Herzrythmusstörungen und krampfhafte Anfälle auftreten. Aufgrund der hohen Körpertemperaturen kann es zu Blutungen im Magen, Dünndarm und Dickdarm sowie zu Gehirnblutungen kommen. Betroffene fallen dann in ein Koma und sterben nach durchschnittlich 6-24 Stunden an Organversagen. Über Langzeitfolgen nach chronischem Gebrauch der Substanz ist nichts bekannt. Bei gleicher Dosierung ist PMMA sehr viel toxischer als MDMA.

Die psychischen Wirkungen von PMMA setzen später als die Effekte nach MDMA-Konsum ein und sind bei gleicher Dosierung schwächer ausgeprägt. Konsumenten vermuten daher ein „schwach“ wirkendes Ecstasy konsumiert zu haben und nehmen weitere Tabletten ein, um die von ihnen erwünschte Ecstasy-Wirkung zu verspüren. Vermutlich alle an den PMMA-Folgen verstorbenen Personen waren der Meinung, MDMA – also Ecstasy – konsumiert zu haben.

Die Serie von Todesfällen aufgrund des Konsums von Paramethoxyamphetamin (PMA) und PMMA ist nicht die erste dieser Art. Schon zu Beginn dieses Jahrhunderts sind – wie man im Archiv der Website von Eve & Rave Berlin nachlesen kann – mehrere Konsumenten nach der Einnahme von Pillen mit diesen Wirkstoffen verstorben.

Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, erklärte, dass das Auftachen dieser „Superman Ecstasy“ genannten Pillen mit dem Wirkstoff PMMA eine Folge der unlogischen Drogenpolitik sei. In einem Artikel vom 5. Januar 2015 im Guardian, der unter dem Titel „The Superman pill deaths are the result of our illogical drugs policy“ erschien, schrieb er, dass die letale Substanz nur hergestellt wurde, weil die Vorläufersubstanzen, die zur Herstellung von MDMA benötigt werden, international kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass damit Ecstasy hergestellt werden soll. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt das, dass die an Weihnachten und Neujahr verstorbenen Personen ein Kollateralschaden der internationalen Drogenpolitik sind.

Auch reine MDMA-Pillen können gefährlich sein

Der Konsum von Ecstasy ist nicht ohne Risiko möglich, doch kann das Risiko minimiert werden, wenn die Konsumenten genau wissen, was in den Pillen ist und vor allem auch, wie viel Wirkstoff darin enthalten ist. Vor extrem hoch dosierten Pillen muss deshalb gewarnt werden. In Österreich und in der Schweiz geschieht dies regelmäßig im Rahmen von Drug-Checking-Programmen. Dort wurde zum Beispiel im Dezember 2014 vor extrem hoch dosierten Pillen mit dem Logo „Burger King“ gewarnt, da diese getesteten Pillen 300 mg MDMA respektive über 300 mg MDMA enthielten.

Pillenwarnung von Checkit! in Wien (Dezember 2014)Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt einer Pillenwarnung vom Projekt Checkit! in Wien. Dort wird vor einer Pille mit dem Logo „Burger King“ gewarnt, die 341 mg MDMA enthält.

Pillenwarnung von Saferparty (Dezember 2014)Abbildung 3 eigt einen Ausschnitt einer Pillenwarnung vom Projekt Saferparty in Zürich. Dort wird vor einer Pille mit dem Logo „Burger King“ gewarnt, die 300 mg MDMA enthält. Ähnlich oder gar gleich aussehende Pillen können unterschiedliche Wirkstoffe und/oder Wirkstoffmengen enthalten.

Vergl. hierzu Artikel vom 28. November 2014 in diesem Blog: Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen im Umlauf

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Politisch gewollter Irrglaube

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Die Meinungen über die Wirkung von Drogen sind bei der Bevölkerung in Deutschland sehr unterschiedlich. Dies wird hier am Beispiel der Meinungen zur „Gesundheitsschädigung durch Alkohol und Hanfkraut oder Haschisch“ aufgezeigt. Anhand der Ergebnisse von zwei repräsentativen Umfragen aus den Jahren 2001 und 2014 wird ersichtlich, wie gering der Einfluss wissenschaftlicher Erkenntnisse auf die Meinungsbildung ist.

Gesundheitsschädigung durch Alkohol und Haschisch

1997 hatte Bernhard Kouchner, Staatssekretär für Gesundheit im französischen Ministerium für Arbeit und Solidarität den Pariser Pharmazieprofessor Bernard Roques, der das Nationale Institut für Gesundheit und medizinische Forschung (INSERM) leitete, beauftragt, die internationale Literatur zu sichten und die Gefährlichkeit von Drogen zu vergleichen. Im Mai 1998 legte er dem Ministerium einen 190 Seiten starken Bericht vor, der von einer zehnköpfigen Expertenkommission und weiteren externen Beratern erstellt worden war. Im Juni 1998 wurde der Bericht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch die deutsche Presse berichtete ausführlich über diesen Bericht. Eine der zentralen Aussagen des „Roques-Reports“ an das französische Gesundheitsministerium ist die Einteilung der Substanzen in drei Risikogruppen. Zu den gefährlichsten Mitteln zählen danach Opiate, Alkohol und Kokain. In die mittlere Kategorie fallen Ecstasy, Aufputschmittel, Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und Tabak. Relativ geringe Risiken seien dagegen mit Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana verbunden. Gemäß dieser Studie ist die Behauptung „der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol“ ein Irrglaube.

Verbreitung des Irrglaubens im Jahr 2001

Obwohl die Medien ausführlich über die Ergebnisse dieser Studie berichteten, war im Jahr 2001 mehr als die Hälfte der Bayern (54%) im Jahr 2001 der Meinung, dass Gras und Haschisch für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol; in der Hauptstadt Berlin teilte nicht einmal ein Viertel der Befragten (23%) diese Ansicht. Die Mehrheitsmeinung der Bayern entsprach auch der Ansicht der Mehrheit der Deutschen mit Volksschulbildung (52% bis 53%), der Deutschen die REPs, DVU oder NPD wählten (57%) wie auch der Deutschen, die CDU respektive CSU wählten (53%). Im Gegensatz dazu glaubte nur eine Minderheit von 29% der Deutschen mit Abitur oder Hochschulabschluss, dass Cannabisprodukte schädlicher seien als Alkohol. Von den Deutschen, die Grün wählten, teilte sogar nur jeder Fünfte (20%) diese Ansicht, bei den Wählern der PDS etwa jeder Dritte (34%).

Bei Wählern rechtsradikaler oder rechtskonservativer Parteien wie auch in den Bevölkerungsschichten mit niedrigem Bildungsniveau herrschte im Jahr 2001 mehrheitlich die Meinung vor, dass Cannabisprodukte für die Gesundheit schädlicher seien als Alkohol, bei Wählern der Parteien aus der Mitte (SPD, FDP) wie auch in Schichten mit mittlerem Bildungsniveau wurde die Schädlichkeit von Cannabisprodukten und Alkohol etwa gleich groß eingeschätzt, bei Wählern der linksgrichteteten PDS und der Grünen wie in Schichten mit hohem Bildungsniveau wurde hingegen Alkohol als gefährlicher eingeschätzt als Cannabisprodukte. Dies war das Ergebnis einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Drogen (LAG-Drogen) von Bündnis 90/Die Grünen vom August 2001. Die folgenden zwei Tabellen zeigen die Aufschlüsselung der Antworten auf die Frage zur Zustimmung der Behauptung: „Der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch ist gesundheitsschädlicher als der Konsum von Alkohol.”

Tabelle 1: Umfrage 2001 Alk versus THCTabelle 1 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Bildungsgrad gemäß Umfrage aus dem Jahr 2001. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Tab. 2: Umfrage 2001 Alk versus THCTabelle 2 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Parteipräferenz gemäß Umfrage aus dem Jahr 2001. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Studien aus den Jahren 2007 bis 2010

In der Studie „Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs“ (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport haben 20 Experten die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht. Die Studie, in der Alkohol gemäß diverser Kriterien als signifikant gefährlicher als Cannabis eingestuft wurde, wurde im Jahr 2009 veröffentlicht. Zum Expertenteam gehörten Apotheker, Ärzte, Biologen, Epidemiologen, Psychiater, Toxikologen sowie Experten der Polizei. Die Niederländer untersuchten die akute sowie die chronische Toxizität von Drogen, das sogenannte Abhängigkeitspotenzial und zudem die individuelle sowie die gesellschaftliche soziale und allgemeine Schädigung. In den Abbildungen des Artikels „Plädoyer für Magic Mushrooms Social Clubs“ in diesem Blog sind die Ergebnisse dieser Studie in der Übersicht dargestellt.

In Großbritannien wurden in den Jahren 2007 und 2010 unter Federführung von David Nutt ähnliche Studien durchgeführt. Auch in diesen Studien („Ein vernünftiger Maßstab zur Bewertung der Gefahren von Drogen“ und „Alkohol ist die schädlichste Droge, noch vor Crack und Heroin“) wurde Alkohol stets als wesentlich gefährlicher eingestuft als Cannabis.

Verbreitung des Irrglaubens im Jahr 2014

Die Medien berichteten ausführlich über die Studien von David Nutt in Großbritannien. Dennoch glaubten im Jahr 2014 gemäß einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands 20% der Bevölkerung in Deutschland, dass der Konsum von Cannabis gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol. Auch im Jahr 2014 zeigte es sich, dass Menschen mit höherer Schulbildung weniger anfällig für diesen Irrglauben sind als Menschen, die nur die Haupt- oder Volksschule besucht haben.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass im Jahr 2014 mehr SPD-Wahler (27%) als CDU/CSU-Wähler (22%) glaubten, dass der Konsum von Cannabis gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol. Im Jahr 2001 stimmten noch 30% der CDU/CSU-Wähler dieser Aussage voll und ganz zu, jedoch nur 23% der SPD-Wähler.

Tab. 3: Umfrage 2014 Alk versus THC gemäß SchulbildungTabelle 3 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Bildungsgrad gemäß Umfrage aus dem Jahr 2014. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Tab. 4: Umfrage 2014 Alk versus THC gemäß ParteipräferenzTabelle 4 zeigt den Grad der Zustimmung oder Ablehnung der Behauptung, der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch sei gefährlicher als der Konsum von Alkohol aufgeschlüsselt nach Parteipräferenz gemäß Umfrage aus dem Jahr 2014. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken.

Irrglaube und Meinungsbildung

Gemäß der Auswertung der repräsentativen Umfrage von infratest dimap aus dem Jahr 2014 stimmten nur 8% jener, die glauben, dass der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol, der Forderung zu, dass Cannabis für Volljährige legal und reguliert erhältlich sein sollte. Diejenigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnissen glauben, dass der Konsum von Hanfkraut oder Haschisch weniger gefährlicher sei als der Konsum von Alkohol, stimmten mit 62% dieser Forderung zu.

Auswertung der Umfrage 2014 Alk versus THC Bild 1Abbildung 1 zeigt die Zustimmungsraten für einen legalen und regulierten Cannabismarkt in Abhängigkeit der Einschätzung des Schädigungspotenzials von Cannabis im Vergleich zum Alkohol. Angaben gemäß der repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands aus dem Jahr 2014.

In der Politik in Deutschland scheint der wissenschaftlich schon lange wiederlegte Irrglaube immer noch Leitmotiv bei den Entscheidungen zu sein. Weder die Bundesregierung noch die Mehrheit der Parlamentarier sind gewillt, die Auswirkungen der Drogenpolitik evaluieren zu lassen. Sie scheinen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Cannabis und Alkohol zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Vergl. hierzu den Artikel in diesem Blog vom 8. August 2010: Hat Demagogie in der Drogenpolitik erfolg?

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Auswirkungen von Cannabis auf das Gehirn

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Neue Forschungen zeigen signifikant unterschiedliche Auswirkungen von verschiedenen Arten von Cannabis auf das menschliche Gehirn. Dies erklärt Frau Prof. Val Curran, Direktorin des Instituts für Klinische Psychopharmakologie (Clinical Psychopharmacology Unit, CPU) am University College London (UCL) und Mitglied der Global Commission on Drug Policies. Das UCL zählt zu den besten Universitäten der Welt und liegt im weltweiten Ranking auf Platz 17.

Die Cannabispflanze enthält rund hundert einzigartige Stoffe, die man Cannabinoide nennt. Die beiden prominentesten von ihnen sind  Tetrahydrocannabinol (THC) und  Cannabidiol (CBD). THC ist der Stoff, der die Konsumenten high macht und CBD ist der Stoff, der entspannt. Die bisherigen Untersuchungen zeigen gemäß Aussage von Prof. Val Curran, dass CBD eine Art Gegenmittel gegen einige der unerwünschten oder schädlichen Wirkungen von THC sein kann.

In der Studie wurde die Wirkung von zwei verschiedenen Arten von Cannabis untersucht. Die eine Art enthielt eine relativ hohe Konzentration von THC (~ 13%), jedoch praktisch kein CBD. Diese Art wird in der Studie als “Skunk” bezeichnet, da das THC-CBD-Verhältnis aktuellen Züchtungen entspricht, die auf dem Markt als “Skunk” angeboten werden. Die andere Art enthielt einen geringeren Anteil an THC (~ 6,5%) und einen großen Anteil an CBD (~ 8%). Ein solches THC-CBD-Verhältnis ist typisch für bestimmte Haschischsorten, z.B. für roten oder für hellen Libanesen. Deshalb wird in der Studie diese Art als “Hasch” bezeichnet.

Die Freiwilligen, die an der Studie teilnahmen, gingen an drei verschiedenen Tagen zum Labor und inhalierten einmal ein Placebo (Cannabisblüten ohne THC und ohne CBD), einmal hochwirksame Cannabisblüten mit hohem THC-Gehalt und einmal Cannabisblüten mit hohem CBD-Gehalt und einem eher niedrigen THC-Gehalt. Inhaliert wurde aus einen Ballon, in dem zuvor das Cannabis mittels eines Vaporizers verdampft worden war. Die Dosis von beiden Arten von Cannabis betrug jeweils etwa 5 mg THC und bei der einen Art nahezu 0 mg CBD und bei der anderen Art etwa 6 mg CBD. Nach dem Einatmen wurden Freiwillige gebeten, verschiedene Aufgaben durchzuführen, einige davon im Inneren eines Kernspintomographen.

Cannabis, Musik und Kunst

Bei beiden psychoaktiven Arten von Cannabis konnte beobachtet werden, dass die Gehirnaktivität deutlich erhöht war, wenn die Leute eine Musik hörten, die sie gerne mögen. Der Wunsch, Musik zu hören, war bei “Skunk” um 53%, bei “Hasch” sogar um 58% höher im Vergleich zu Placebo.

Die Teilnehmer berichteten zudem über eine verbesserte Klangwahrnehmung nach der Inhalation von “Hasch” im Vergleich zum hochwirksamem Cannabis oder Placebo. Sie hatten auch mehr Hirnaktivität in der Sehrinde nach dem Konsum von “Hasch” als nach dem Konsum von “Skunk” oder Placebo. Und sie haben auch weniger Fehler bei der Erinnerung an Einzelheiten der Bilder gemacht, die den Teilnehmer gezeigt wurden, als nach dem Konsum von hochwirksamem Cannabis vom Typ “Skunk“.

Stimmen hören bei weißem Rauschen

Den Teilnehmern der Studie wurden verschiedene Sequenzen von weißem Rauschen vorgespielt. In einigen dieser Sequenzen wurden menschliche Stimmen eingepflegt. Die Teilnehmer mussten nach jeder der kurzen Sequenzen sagen, ob sie eine Stimme hörten oder nicht.  47% der Teilnehmer, die Placebo erhielten, hörten Stimmen in Sequenzen beim weißen Rauschen, die in Wahrheit keine Stimmen enthielten. Nach der Inhalation von “Skunk” war dies bei 94% Teilnehmer, also etwa doppelt so häufig, der Fall. Nach der Inhalation von “Hasch” konnte hingegen keine Steigerung der Häufigkeit im Vergleich zu Placebo beobachtet werden.

Psychoserisiko

Etwa 24% der Patienten, die derzeit in Großbritannien neu wegen einer Psychose behandelt werden müssen, haben Cannabis vom Typ “Skunk” geraucht. Hingegen besteht kein erhöhtes Risiko für das Auslösen einer Psychose nach dem Konsum von Cannabis vom Typ “Hasch“. Offenbar hilft CBD einige der negativen Wirkungen von THC zu begegnen. Es sei hier angemerkt, dass der Konsum von THC eine latente Psychose auslösen kann, doch ohne die entsprechende Disposition wird ein gesunder Mensch nach dem Konsum von THC nicht psychotisch.

In Großbritannien sind 80% der Cannabisprodukte, die heute verkauft werden, dem Typ “Skunk” zuzurechnen. Es ist heute oft schwer für die Menschen zu Cannabis mit einem THC-CBD-Gleichgewicht zu gelangen. Für Prof. David Nutt ist das eine Folge der Drogenprohibition. Er beteuert, dass hochwirksame Cannabisarten wie “Skunk” ohne CBD-Gehalt nur aufgrund der Illegalität von Haschisch und Marihuana gezüchtet wurden.

Drugs Live

Der Sender Channel 4 hat unter dem Titel “Drugs Live: Cannabis on Trial” ausführlich über diese Studie berichtet. In der Sendung kommen nicht nur Prof. Val Curran und Prof. David Nutt zu Wort, sondern auch mehrere Teilnehmer an dieser Studie. Und für die Sendung wurde sogar eine richtige Hanfplantage im Sendestudio eingerichtet. Auch wird gezeigt, wie die Studienteilnehmer den Cannabisdampf aus den Ballons inhalieren.

Click here to view the embedded video.

Um zum Video der Sendung auf YouTube zu gelangen, einfach das Bild anklicken.

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Kiffen in der Schweiz: Buße oder Strafe?

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In der Schweiz ist der Konsum von Cannabis – anders als in Deutschland – verboten. Da der Konsum von Cannabis in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich geahndet wurde, änderte die Regierung das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Mit dem Inkrafttreten der Revision des BetmG per 1. Oktober 2013 sollte diese uneinheitliche Handhabung von einer nationalen Regelung abgelöst werden. Durch die Einführung einer Ordnungsbuße von 100 Franken (derzeit ca. 94 Euro) für das Kiffen sollte eine Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumenten in der Schweiz entstehen. Eine Auswertung der in der Kriminalstatistik für das Jahr 2014 aufgeführten Daten zeigt jedoch, dass nach wie vor der Konsum von Cannabis in den einzelnen Kantonen signifikant unterschiedlich verfolgt und geahndet wird.

Der Konsum von Cannabis kann in der Schweiz mit einer Ordnungsbuße geahndet werden, wenn die Person mindestens 18-jährig ist und nicht gleichzeitig andere Gesetzesverstöße begeht. Da der Besitz von mehr als 10 g Cannabis strafbar ist, kommt das Ordnungsbußenverfahren nur bei Besitz von weniger als 10 g zur Anwendung.

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Im Jahr 2014 wurden in gesamthaft 45.292 Fällen Widerhandlungen (Verstöße) gegen das BetmG registriert. Innerhalb dieser Registrierungen wurden 80.986 Straftaten (Delikte) festgestellt und 33.885 Personen beschuldigt. Zudem mussten landesweit 14.861 Cannabiskonsumenten eine Buße von 100 Franken bezahlen.

Im Vergleich zum Jahr 2013 nahm die Zahl der beschuldigten Personen um 7.795 (-19%) ab, die Zahl der Fälle um 9.337 (-17%) und die Zahl der registrierten Delikte nahm um 16.303 (-17%) ab.
Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der SchweizGrafik 1 zeigt die Entwicklung der Betäubungsmitteldelikte in der Schweiz als Zeitreihe von 2009 bis 2014: Straftaten, Fälle, beschuldigte Personen. Durch die Einführung der Bußgeldregelung für den Konsum von Cannabis inklusive Besitz von weniger als 10 g sind die Zahlen für 2014 deutlich niedriger als in den Vorjahren.

Häufigkeitszahlen in den Kantonen und Städten

Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.B. Partymeile in einer Großstadt) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten.
BtM-Delikte (Häufigkeitszahlen) in den Kantonen in der Schweiz 2014Grafik 2 zeigt die Häufigkeitszahlen (pro 1000 Einwohner) in den schweizer Kantonen. Über dem Landesdurchschnitt liegen außer Bern und Basel-Stadt ausschließlich Kantone aus der Romandie: Genf, Waadt, Wallis und Neuchâtel. Der Kanton Fribourg, wo in einigen Gebieten Französisch und in einigen Deutsch gesprochen wird, liegt leicht unter dem Landesdurchschnitt. Der einzige französischsprachige Kanton mit einer deutlich tieferen Häufigkeitszahl ist der Kanton Jura.

Die Häufigkeitszahl ist – wie bereits erwähnt – die Zahl der registrierten Delikte insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktarten in Bezug auf 1000 Einwohner innerhalb des Erfassungsbereiches. Bei von Amts wegen verfolgten Deliktarten wie den Verstößen (Zuwiderhandlungen) gegen das Betäubungsmittelgesetz wird die Häufigkeitszahl auch Repressionskoeffizient genannt. In den meisten Kantonen der Romandie ist der Repressionskoeffizient größer als im Landesdurchschnitt, im Kanton Genf sogar mehr als doppelt so groß. Bei den größeren Städten zeigt die Statistik, dass Lausanne die Kantonshauptstadt mit der intensivsten Verfolgung der Drogenkonsumenten ist. Wie man der folgenden Grafik entnehmen kann, ist Appenzell der Kantonshauptort mit dem geringsten Repressionskoeffizienten – mehr als 20-mal kleiner als in Genf.
Häufigkeitszahlen der BtM-Delikte in schweizer Städten im Jahr 2014Grafik 3 zeigt die Häufigkeitszahlen der registrierten Betäubungsmitteldelikte in den größeren schweizer Städten sowie den Hauptstädten aller Kantone. Die Goldmedaille für den größen Fleiß bei der Verfolgung von Drogengebrauchern geht an die Polizei von Lausanne, Silber hat sich Bern verdient und Bronze geht an Biel/Bienne.

Cannabis-Ordnungsbußen

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmaß geahndet.

Am 1. Oktober 2013 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum von Cannabis durch Erwachsene kann mit einer Ordnungsbuße bestraft werden, wenn die mitgeführte Menge zehn Gramm nicht übersteigt. Die Häufigkeitszahlen von Ordnungsbußen in den Kantonen ist in der nachstehenden Grafik ersichtlich.
Häufigkeit von Cannabis-Ordnungsbußen in den Kantonen in der Schweiz im Jahr 2014Grafik 4 zeigt die Häufigkeit von Cannabis-Ordnungsbußen in den einzelnen Kantonen. Im Kanton Zug wird am meisten von der neuen Regelung betreffend Cannabis-Ordnungsbußen gebrauch gemacht. Der Kanton Zug ist zudem der einzige Kanton, in dem mehr Bußen wegen des Konsums von Cannabis als Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert wurden. Durch diese Verfahrensweise spart der Kanton viel Geld, da Ordnungsbußen den Staatssäckel füllen, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren hingegen einen Kostenfaktor für die Staatskasse darstellen.

Im Kanton Bern – erhält die größte Summe aller Kantone aus dem Finanzausgleich – will man von der neuen Bußgeldregelung nicht so recht Gebrauch machen, sondern lieber Polizisten, Staatsanwälte und Gerichte mit dem Aufnehmen und Bearbeiten von Anzeigen beschäftigen. Auf eine Cannabis-Ordnungsbuße kommen im Kanton Bern mehr als 50 Verzeigungen (Anzeigen) wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ja, die Staatsdiener im Kanton Bern wollen halt weiterhin von den anderen Kantonen alimentiert werden.

Helvetische Repressionskoeffizienten

Die Größe der gesamten Repression gegen Drogenkonsumenten und ihren Lieferanten in den einzelnen Kantonen setzt sich zusammen aus der Anzahl der Strafanzeigen und der Anzahl der Ordnungsbußen. Die Summen der erteilten Bußen und erfassten Straftaten in Relation zu den Bevölkerungszahlen zeigen die real existierende Intensität der Drogenrepression in den Kantonen. Die höchsten Repressionskoeffizienten wurden in den Kantonen Genf, Waadt und Basel-Stadt registriert, die niedrigsten in den Kantonen Appenzell-Innerrohden, Basel-Landschaft und Uri. Die folgende Grafik zeigt die Repressionskoeffizienten aller Kantone.
Repressionskoeffizienten aller Kantone im Jahr 2014Grafik 5 zeigt die Repressionskoeffizienten aller Kantone im Jahr 2014. Mit Ausnahme des Kantons Jura liegen alle Kantone der Romandie über dem Landesdurchschnitt. In den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden (Nid- und Obwalden), die der Überlieferung nach im Jahre 1291 die Schweiz gründeten, ist der Repressionskoeffizient nur etwa halb so groß wie im Landesdurchschnitt.

Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2014 in der Schweiz weit mehr Anzeigen wegen eines auf den Konsum von Hanfprodukten bezogenes Delikt (22.083 an der Zahl) erstattet wurden als Cannabiskonsumenten (14.861 an der Zahl) wegen einer gleich gearteten Tat gebüßt wurden. Die Einführung einer Ordnungsbuße von 100 Franken für das Kiffen hat nicht zu einer Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumenten in der Schweiz geführt.

Vergl. hierzu in diesem Blog den Artikel vom 2.10.2013: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein

Datenquellen: Bundesamt für Statistik
Verzeigungen nach BetmG ab 2009
Verzeigungen nach BetmG ab 2009 – Beschuldigte
Verzeigungen nach BetmG ab 2009 – Straftaten 2014
Verzeigungen nach BetmG ab 2009 – Substanzen 2014

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Spärliche Aufklärung nach tödlichem Unfall

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Am 29. Juni 2015 teilte die Polizeiinspektion Lüneburg in einer Pressemitteilung mit, dass eine 17-jährige nach dem Konsum von zwei Ecstasy-Tabletten verstorben sei. Eine Obduktion habe ergeben, dass der Konsum der Ecstasy-Tabletten ursächlich für ihren Tod gewesen sei. In Folge der weiteren Ermittlungen habe die Polizei bei einem mit Drogendelikten bereits in Erscheinung getretenen 17-jährigen in Lüneburg eine Durchsuchung durchgeführt und habe dort weitere Tabletten sichergestellt.

Wie aus einer Meldung der Drogenberatungsstelle „Drug Scouts“ vom 2. Juli 2015 zu entnehmen ist, gab die Polizeidirektion Leipzig diesbezüglich eine Warnung heraus. Dort heißt es:

In Niedersachsen ist eine Jugendliche, die nach dem Rauchen von Marihuana eine Ecstasy-Tablette und eine Stunde später eine zweite konsumierte, verstorben. Das Mädchen krampfte und verstarb, trotz zeitnah eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.

Die Sorten der Ecstasy-Tabletten waren  „Pinke Chupa Chups“ und „grau-schwarzer NESCAFÉ“.

Die „Pinke Chupa Chups“  wurde nach Erkenntnissen der PD Leipzig in Leipzig gehandelt, so dass nicht auszuschließen ist, dass diese vorgenannte Sorte ebenfalls in Leipzig konsumiert wird.

Mit „grau-schwarzer NESCAFÉ“ sind wohl die schwarzen „Nespresso-Pillen“ gemeint. Gemäß Angaben im Forum von Eve & Rave Schweiz sind „Nespresso-Pillen“ seit September 2014 in unterschiedlichen Farben im Umlauf und die Pillen sollen je nach Charge zwischen 130 mg und 225 mg MDMA enthalten. In Wien wurden im Dezember 2014 vom Projekt Checkit! dunkelblaue „Nespresso-Pillen“ getestet und die enthielten 120 mg und 125 mg MDMA. Im Januar wurde ebenfalls von Checkit! eine „Nespresso-Pille“ getestet, die orange war und 169 mg MDMA enthielt.

Die „Chupa Chups“ sind seit Oktober 2014 in verschiedenen Farben im Umlauf. Solche Pillen wurden sowohl in der Schweiz als auch in Österreich im Rahmen von Drug-Checking-Programmen getestet. Die Dosierungen lagen in der Schweiz zwischen 121 mg und 176 mg; die in Österreich getestete Pille enthielt 96 mg MDMA.
Chupa Chups Ecstasy Pillen
Die Abbildung zeigt „Chupa Chups“ in verschiedenen Farben. Die dunkelgrüne Pille enthielt 121 mg MDMA, die rote 136,2 mg und die hellgrüne 123,3 mg. Eine im November 2014 getestete violett gesprenkelte Pille enthielt 175,6 mg MDMA und drei im Januar getestete rote Pillen mit dem Logo „Chupa Chups“ enthielten zwischen 96 mg und 98 mg MDMA. Ähnlich aussehende Pillen können sehr unterschiedliche Dosierungen aufweisen.

In der Warnung der Polizeidirektion Leipzig heißt es lediglich, dass „Pinke Chupa Chups“ auch in Leipzig im Umlauf seien. Eine Angabe zu den Inhaltsstoffen oder zur Dosierung machte die Polizei nicht. Wenn die Polizei weiß (und nicht nur auf Grund einer Aussage vermutet), dass solche Pillen in der Stadt im Umlauf sind, dann weiß sie auch, was drin ist. Bekanntlich ist eine Warnung erst dann sinnvoll, wenn sie vollständig und präzise ist, da erst dann eine Beeinflussung des Konsumverhaltens zu erwarten ist und die Konsumenten in die Lage versetzt werden, ein vernünftiges Risikomanagement betreiben zu können. Eine Warnung ohne solche Angaben ist das Papier nicht wert, auf der sie geschrieben wurde.

Die Hannoversche Allgemeine berichtete am 30. Juni 2015 unter dem Titel „17-Jährige stirbt nach Ecstasy-Konsum“ von dieser Tragödie. In dem Artikel wird reichlich aus der Pressemeldung der Polizeiinspektion Lüneburg zitiert. In dem Artikel steht in einem Absatz unter dem Zwischentitel „Inhaltsstoffe weitgehend unbekannt“ folgender Satz: „Bislang gebe es aber keine Hinweise darauf, dass die Pillen in Niedersachsen mit giftigen Substanzen gestreckt seien.“ Das Abendblatt (Region Niedersachsen) schrieb jedoch in seiner Meldung zu diesem tragischen Ereignis bereits im Titel: „Polizei ermittelt und warnt vor verunreinigten Ecstasy-Tabletten.

Wenn die Polizei in Niedersachsen wirklich präventiv für den Schutz der Unversehrtheit von Leib und Leben der Menschen proaktiv engagiert wäre, dann hätte sie so rasch wie möglich die Ergebnisse der Analysen der besagten Pillen veröffentlicht. Und dann wären in den Medien nicht solch widersprüchliche Meldungen aufgetaucht. Gemäß Polizeimeldung hatte ja die Polizei bei einem mit Drogendelikten bereits in Erscheinung getretenen 17-jährigen in Lüneburg weitere Tabletten sichergestellt. Solche Tabletten chemisch zu analysieren dauert keine 30 Minuten, wie man auf vielen Festivals und diversen Clubs in Österreich und in der Schweiz immer wieder beobachten kann. Zudem steht in der Polizeimeldung, dass eine Obduktion ergeben habe, dass der Konsum der Ecstasy-Tabletten ursächlich für ihren Tod gewesen sei. Eine Obduktion lässt recht genaue Rückschlüsse auf Inhaltsstoffe und deren Dosierungen zu. Auch hier wären genauere Angaben sachdienlich gewesen.

Es ist doch seit langem bekannt, dass Formulierungen wie „Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor Ecstasy einzunehmen, da Tabletten im Umlauf sind, deren Nebenwirkungen unter bestimmten Voraussetzungen tödlich sein können.“ kaum einen Konsumenten zu einer Verhaltensänderung motivieren, präzise Angaben zu den Wirkstoffmengen, eingenommenen Medikamenten und beispielsweise dem Körpergewicht der 17-jährigen hätten erfahrungsgemäß jedoch sehr wohl die Eigenschaft gehabt, eine solche Motivation zu fördern.

Vergl. hierzu in diesem Blog:
Artikel vom 28.11.2014: Extrem hoch dosierte Ecstasy-Pillen im Umlauf
Artikel vom 09.01.2015: Tödliche Superman-Pillen im Umlauf

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Die protektive Wirkung von Cannabidiol

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Cannabidiol (CBD) ist ein schwach psychoaktives Cannabinoid aus den weiblichen Hanfpflanzen. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Die Konzentrationen von THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD verhalten sich in den Hanfpflanzen antiproportional zueinander. Beim Konsum von Hanfprodukten (Haschisch, Marihuana) bewirkt ein hoher CBD-Anteil und ein entsprechend niedriger THC-Anteil eine eher sedierende, ein niedriger CBD-Anteil und ein hoher THC-Anteil eine eher anregende Wirkung. Das Verhältnis von THC zu CBD, die THC-CBD-Ratio, gibt auskunft über die protektive Wirkung des CBD. Je größer dieser Wert ist, desto kleiner ist die protektive Wirkung des CBD.

Haschisch

Bis Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde in Europa weit mehr Haschisch geraucht als heute. Nur eine kleine Minderheit der Kiffer rauchte damals hierzulande Gras (Weed, Marihuana). In den USA wurde damals schon weit mehr Marihuana als Haschisch geraucht. Haschisch aus den klassischen Herkunftsländern (Afghanistan, Indien, Nepal, Pakistan, Libanon, Türkei, Marokko) enthielt damals wie heute mehr CBD als die meisten Sorten von Gras. Forensische Untersuchungen aus den USA offenbaren, dass 1993 importiertes Haschisch dort im Schnitt 6,6% THC und 3,8% CBD enthielt. Die Ratio THC zu CBD lag somit bei 1,7 zu 1. Im Jahr 2008 enthielt dort Haschisch im Schnitt 23,1% THC und 2,1% CBD, entsprechend einer Ration von 11 zu 1. Innerhalb von 15 Jahren hat sich in den USA der durchschnittliche THC-Gehalt von importierten Haschisch mehr als verdreifacht, der CBD-Gehalt ist hingegen um etwa 45% gesunken und die Ratio von THC zu CBD hat sich um den Faktor 6 zugunsten des THC verschoben.

In den Niederlanden zeigt sich ein etwas anderes Bild. Zur Zeit der Jahrtausendwende, im Winter 1999/2000, enthielt gemäß Monitoring des Trimbos Instituts importiertes Haschisch im Schnitt 11,0% THC und 4,0% CBD, was einer THC-CBD-Ratio von 2,75 zu 1 entspricht. Im Winter 2002/2003 lagen die entsprechenden Werte für THC bei 16,6%, für CBD bei 7,7% und für die THC-CBD-Ratio bei  2,2 zu 1. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 lagen lagen die entsprechenden Werte für THC bei 16,2%, für CBD bei 6,2% und für die THC-CBD-Ratio bei  2,6 zu 1. Die THC-CBD-Ratio von importierten Haschisch lag in diesem Jahrtausend in den Niederlanden stets im Bereich zwischen 2 und 3.

In den Niederlanden hergestelltes Haschisch (Nederhasj) enthält deutlich mehr THC und weniger CBD. Zur Zeit der Jahrtausendwende enthielt Nederhasj im Schnitt 20,7% THC und 0,2% CBD, was einer THC-CBD-Ratio von mehr als 100 zu 1 entspricht. [Das Vorliegen einer Messungenauigkeit respektive eines Messfehlers bei CBD scheint hier wahrscheinlich vorzuliegen]. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 lagen die entsprechende Werte für THC im Schnitt bei 30,2%, für CBD bei 2,3% und die THC-CBD-Ratio lag etwa bei  13 zu 1. Die THC-CBD-Ratio von importierten Haschisch ist in den Niederlanden wesentlich kleiner als bei Nederhasj. Somit ist die protektive Wirkung des CBD bei Import-Haschisch größer als bei Nederhasj.
Diagramm THC- und CBD-Anteile von Import-Haschisch in den Niederlanden (2000 bis 2014), Quelle: Sander Rigter, Raymond Niesink: THC-concentraties in wiet, nederwiet en hasj in Nederlandse coffeeshops (2013-2014)Abbildung 1 zeigt die Prozentwerte des THC- und CBD-Gehalts von importierten Haschisch-Proben. Jeder farbige Punkt zeigt eine Probe an. Je höher ein Punkt im Bild ist, desto größer ist der THC-Gehalt der Probe, je weiter rechts ein Punkt im Bild ist, des größer ist der CBD-Gehalt. Quelle: Trimbos Institut, Utrecht, NL.

Gras – Marihuana – Sinsemilla

Sinsemilla, auch Sensimilla (span. sin semilla: ohne Samen), ist Marihuana, ausschließlich aus weiblichen, unbestäubten Blütenständen, die keine Samen enthalten. Sinsemilla gewinnt man, indem die weiblichen von den männlichen Pflanzen getrennt werden, sobald das Geschlecht erkennbar ist. Sinsemilla hat meistens einen höheren THC-Gehalt als gewöhnliches Marihuana.

In den USA hatte im Jahr 1993 Sinsemilla im Schnitt ein THC-Gehalt von 5,8% und ein CBD-Gehalt von 0,2%. Dies entspricht einer THC-CBD-Ratio von 29 zu 1. Im Jahr 2008 lag der THC-Gehalt bei 11,5% und der CBD-Gehalt bei 0,2% und somit die THC-CBD-Ratio bei 57,5 zu 1. Innerhalb von 15 Jahren hat sich in den USA der durchschnittliche THC-Gehalt von Sinsemilla fast verdoppelt, der CBD-Gehalt ist gleich geblieben und die THC-CBD-Ratio hat sich zugunsten des THC verschoben.

Niederländisches Gras (Nederwiet) hatte um die Jahrtausendwende im Schnitt ein THC-Gehalt von 8,6% und ein CBD-Gehalt von 0,1%. Dies entspricht einer THC-CBD-Ratio von 86 zu 1. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 lagen die entsprechende Werte für THC im Schnitt bei 14,6%, für CBD bei 0,3% und die THC-CBD-Ratio lag somit etwa bei  50 zu 1. Untersuchungen von Cannabisproben, die 2010 und 2011 in Australien durchgeführt wurden, zeigten, dass dort der Wert der THC-CBD-Ratio noch größer ist. Der THC-Gehalt lag dort im Schnitt bei 14,88%, der CBD-Gehalt bei 0,14% und die THC-CBD-Ratio lag bei 106 zu 1.
Diagramm THC- und CBD-Gehalt von Nederwiet in den Niederlanden im Zeitraum von 2000 bis 2014, Quelle: Sander Rigter, Raymond Niesink: THC-concentraties in wiet, nederwiet en hasj in Nederlandse coffeeshops (2013-2014)Abbildung 2 zeigt die Prozentwerte des THC- und CBD-Gehalts von Nederwiet-Proben. Jeder farbige Punkt zeigt eine Probe an. Je höher ein Punkt im Bild ist, desto größer ist der THC-Gehalt der Probe, je weiter rechts ein Punkt im Bild ist, des größer ist der CBD-Gehalt. Im Vergleich zu Abbildung 1, wo sich die Punkte entlang einer virtuellen Diagonalen gruppieren, erscheinen hier die meisten Punkte entlang des linken Randes des Bildes, da Nederwiet im Gegensatz zu importierten Haschisch, zumeist einen sehr niedrigen CBD-Gehalt hat. Quelle: Trimbos Institut, Utrecht, NL.

Die Bedeutung der THC-CBD-Ratio

In neueren Cannabissorten sind häufig höhere THC-Gehalte und niedrigere CBD-Gehalte als in traditionellen Sorten. Dies führt zu höheren Werte bei der THC-CBD-Ratio, was sich negativ auf die protektiven Eigenschaften von CBD auswirkt. So stellte Sagnik Bhattacharyya vom King’s College in London in einer Studie, die er mit einem internationalen Team durchführte, zu den gegensätzlichen Wirkungen von THC und CBD auf die Funktionen des Gehirns fest, dass CBD die Wirkung von THC kompensiert. CBD ist kaum bis gar nicht psychotrop wirksam, hat aber neuroprotektive,  antipsychotische, anxiolytische und antidepressive Eigenschaften. Deshalb könne eine Vorbehandlung mit CBD die Induktion psychotischer Symptome durch THC verhindern.

Es gibt mehrere neuere Studien, so eine von RA Power et al., eine von M Hickmann et al. und eine von Suzanne H. Gage et al., die darauf hinweisen, dass dieselben Gene, die das Risiko für eine Psychose erhöhen, auch die Wahrscheinlichkeit Cannabis zu konsumieren erhöhen. Das Resümee dieser Studien könnte man kurz und bündig wie folgt zusammenfassen: „Nicht Cannabis führt zur Psychose, sondern Psychose-Risiko führt zu Cannabiskonsum.

Ein Faktor, der das Auftreten einer Psychose unter Cannabis beeinflussen kann, ist der Gehalt an THC und dem antipsychotischen CBD. Je weniger THC in Relation zum CBD-Gehalt in den Cannabisblüten enthalten ist, desto geringer erscheint die Wahrscheinlichkeit, dass durch den Konsum dieser Blüten eine Psychose ausgelöst wird. Diese Relation wird durch die THC-CBD-Ratio gekennzeichnet.

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Gefahrenabwehr stärken – zur Hanfparade kommen

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Die Hanfparade ist die größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel in Deutschland. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. Die nächste Hanfparade wird am Samstag, den 8. August 2015, in Berlin stattfinden. Die Hanfparade soll dazu animieren, Ideen zu entwickeln, wie die Legalisierung von psychotrop wirkenden Hanfprodukten vorangetrieben werden kann und wie die Bürokratie beim Anbau von Industriehanf verringert werden kann. Die Organisatoren der Hanfparade kämpfen dafür, dass die Menschen in Deutschland Hanf bald ohne Strafverfolgung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel nutzen können.

Plakat Hanfparade 2015, Grafik: Doro Tops

Schadensminderung fördern

Der Hanf produziert verschiedene Cannabinoide mit sehr unterschiedlichen Wirkungen. Bekannt ist vor allem der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der für das  „High“ nach dem Kiffen verantwortlich ist. In letzter Zeit rückte auch der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit. CBD hat eine protektive Wirkung und ist vor allem für das entspannte Befinden nach dem Kiffen verantwortlich.

Gute traditionelle Haschischsorten enthalten etwa doppelt soviel THC wie CBD. Hingegen enthalten viele neu gezüchtete Grassorten einen hohen THC-Gehalt und einen sehr niedrigen CBD-Gehalt. Beim Kiffen dieser Grassorten fehlt somit die protektive Wirkung des CBD und das Risiko, psychotische Phasen zu erleben ist erhöht im Vergleich zu den klassischen Haschischsorten.

Inzwischen haben dies auch die Züchter registriert und es gibt durchaus auch neue Züchtungen mit einem höheren CBD-Gehalt. Diese Sorten sind jedoch noch eher selten im Angebot auf dem Schwarzmarkt. Im Medizinalmarkt sind sie jedoch fester Bestandteil des Angebots – dort sind auf den Verpackungen auch genaue Angaben zu den Anteilen der Cannabinoiden, die im Produkt enthalten sind, zu finden.

Nur wer eine genaue Kenntnis hat, was in dem Produkt (Gras oder Haschisch) enthalten ist, kann für sich ein vernünftiges Risikomanagement betreiben. Da eine korrekte Etikettierung nur in einem legalen Markt flächendeckend gewährleistet werden kann, dient eine Legalisierung von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten der Schadensminderung. Im Drogenfachgeschäft könnte der Kunde die Ware nach den Angaben auf der Verpackung aussuchen, genauso wie man heute im Supermarkt auf vielen Verpackungen lesen kann, wie viele Kalorien oder wie viel Fett und ungesättigte Fettsäuren im Produkt enthalten sind.

Gefahrenabwehr stärken

Da einige Kiffer sich lieber ausschließlich im legalen Rahmen bewegen wollen, rauchen sie statt natürliche Cannabisprodukte neuartige Räuchermischungen, die als„Legal Highs“ angeboten werden und die oft noch nicht verbotene synthetische Cannabinoide enthalten. Die meisten synthetischen Cannabinoide haben eine vier- bis achtfach stärkere Wirkung als Cannabis, einzelne entfalten jedoch eine mehr als hundertfach stärkere Wirkung. So kam es nach dem Konsum dieser Räuchermischungen vermehrt zu Überdosierungen und damit verbunden zu erheblichen unangenehmen Nebenwirkungen. Beispielsweise mussten im US-Bundesstaat Colorado im Zeitraum vom 24. August bis zum 19. September 2013 insgesamt 76 Personen mit Intoxikation eines synthetischen Cannabinoids in die Notaufnahmen von Krankenhäusern eingeliefert werden, weil sie Räuchermischungen konsumiert hatten, die unter den Namen „Black Mamba“ und „Crazy Clown“ angeboten wurden. Sieben Patienten mussten sogar auf den Intensivstationen aufgenommen werden. Die Räuchermischungen enthielten das synthetische Cannabinoid ADB-PINACA.

In diesem Jahr meldeten die US-Giftkontrollzentren im Januar 359 Fälle einer von synthetischen Cannabinoiden hervorgerufenen Erkrankung, im Februar wurden 273 Fälle registriert, im März 269 und im April schoss die Zahl plötzlich auf knapp über 1500 in die Höhe. Im Bundesstaat Alabama mussten im Zeitraum vom 15. März bis zum 4. Mai 2015 insgesamt 196 Patienten nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden in Krankenhäuser behandelt werden. Fünf dieser Patienten sind gestorben. Für die hohe Zahl der Intoxikationen wird hauptsächlich das synthetische Cannabinoid MAB-CHMINACA, auch ADB-CHMINACA genannt, verantwortlich gemacht.

In Polen haben sich im Zeitraum vom 1. bis 14. Juli 2015 hunderte von Menschen durch eine Droge mit dem Namen „Mocarz“ vergiftet. Wie die Gesundheitsbehörden in Oberschlesien mitteilten, mussten in diesem Zeitraum dort 364 Personen in Krankenhäuser behandelt werden, weil sie die Kräutermischung mit synthetischen Cannabinoiden namens „Mocarz“ geraucht hatten.

Synthetische Cannabinoide sind vor allem deshalb im Umlauf, weil der Anbau und Verkauf von natürlichem Cannabis an den meisten Orten der Welt verboten ist. Die Prohibition verstärkt gesundheitsschädliche Konsumformen. Deshalb dient eine Legalisierung von natürlichem Cannabis der Gefahrenabwehr.

Die Hanfparade

Startpunkt ist der Washingtonplatz beim Hauptbahnhof. Mit der Auftaktkundgebung, die um 13:00 Uhr beginnen wird, soll gezeigt werden, wie nützlich Hanf sein könnte, wenn es kein bürokratisches Erlaubnisverfahren gäbe. Gefordert wird unter anderem eine freie Samenwahl auch für CannabisbäuerInnen!
Hanfparade 2015: RednerInnen auf der Auftaktkundgebung
Mit den Zwischenkundgebungen vor dem Bundesministerium für Gesundheit um 15:00 Uhr und vor dem Berliner Dom beim Lustgarten um 16:00 Uhr soll daran erinnert werden, dass Patienten immer noch nur in Ausnahmefällen Hanf nutzen dürfen. Gefordert wird eine unbürokratische und kostenfreie Cannabismedizin für alle, die sie benötigen. Zudem wird darauf Aufmerksam gemacht, dass die schlimmste Nebenwirkung des Freizeitkonsum von Haschisch und Marihuana die Strafverfolgung ist.
Hanfparade 2015: RednerInnen auf den Zwischenkundgebungen
Die große Abschlusskundgebung der Hanfparade 2015 vor dem Brandenburger Tor, die um 17:00 Uhr beginnen wird, bietet Livemusik und Reden auf der Dinafem-Bühne und der Sensi Seeds-Bühne, ein Nutzhanfareal, das Sensi Seeds-Forum für Hanfmedizin sowie viele Infostände und Mitmachangebote. Das Programm bietet bewusst außer Reden, in denen politische Botschaften zur Meinungsbildung verkündet werden, auch Musik an – dies jedoch nicht nur zur Unterhaltung. Etliche Texte der auftretenden Bands enthalten wesentlichen Botschaften im Sinne der Ziele der Hanfparade: Die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel.

Hanfparade 2015: Programm der großen Bühne

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Hanfparade in Absurdistan

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Am Samstag, den 8. August 2015, startete die Hanfparade mit diversen Reden auf dem Washingtonplat beim Berliner Hauptbahnhof und zog dann mit etwa einem Dutzend Musikwagen zum Gesundheitsministerium zur ersten Zwischenkundgebung und in der Folge zum Berliner Dom zur zweiten Zwischenkundgebung um dann mit einem vielfältigen Programm auf der Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor den großen Abschluss zu zelebrieren.

Die Bild berichtete, dass der Protestzug gemäß Polizeisprecher mit rund 5000 Menschen gestartet sei, die Berliner Zeitung berichtete hingegen, dass rund 7000 Menschen zur Parade gekommen waren und im Tagesspiegel stand, dass laut Polizei 8000 Menschen durch Berlin zogen und die Parade sich wie ein großes Straßenfest durch die Straßen der Hauptstadt schob. Auch das Neue Deutschland berichtete von rund 8000 Cannabis-Sympathisanten, die bei Temperaturen um 35 Grad und knallender Sonne am Brandenburger Tor eintrafen.  So unterschiedlich die Zahl der Demonstranten angegeben wurde, so übereinstimmend war das positive Bild, dass von der Parade vermittelt wurde. So resümierte die TAZ unter dem Titel „Der Joint als Parole“ sehr treffend: „Wer für das Recht auf freies Kiffen auf die Straße geht, stundenlang durch den Stadtteil Mitte zieht und am Ende vor dem Brandenburger Tor weiter demonstriert, tut dies zum Großteil eben nicht nur aus reinem Spaß, sondern weil er ein ernstes Anliegen hat.“ Danach konstatierte  der Autor Andreas Hartmann, dass die meisten der Hanfparade-Teilnehmer kaum älter als um die 21 Jahre waren – von wegen unpolitischer Jugend.

Viel Jubel vor der großen Bühne

Tausende Cannabis-Sympathisanten jubelten vor der großen Bühne beim Brandenburger Tor – wegen des Sponsors auch Dinafem-Bühne genannt – nicht nur den Musikern der auftretenden Bands – die Ohrbooten, Kat Baloun, Damian Davis und Mono & Nikitaman – zu, sondern auch den Rednerinnen und Rednern. Als erster sprach Frank Tempel (Die Linke, suchtpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion). Frank Tempel betonte in seiner Rede, dass nicht nur über 120 Strafrechtsprofessoren sich für eine Evaluierung und Revision des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen, sondern auch die Führungsspitzen der Polizeigewerkschaften wie auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Als ehemaliger Kriminalbeamter kennt sich Tempel in der Materie sehr gut aus und er schilderte in eindrücklicher Weise, wieso viele Kriminalisten das Cannabisverbot für gescheitert halten.

In der Folge sprach Thomas Isenberg, Sprecher für Gesundheit der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. In seiner Rede (bis dato noch nicht online verfügbar) schilderte er den Wandel, der sich gerade bei der Frage zur Cannabislegalisierung in der Partei vollzieht und erläuterte die Bedeutung der Mitgliederbefragung bei der Berliner SPD im Oktober zu zentralen Themen des Wahlprogramms. Ganz basisdemokratisch sollen die 17.000 SPD-Mitglieder zu speziellen und vor allem heiß diskutierten Themen Stellung beziehen, so dass das Wahlprogramm im Sinne der Parteimitglieder ausgefertigt werden kann. Hier bat Isenberg alle Anwesenden sich mit ihnen bekannten SPD-Mitgliedern in Verbindung zu setzen und ihnen den Irrsinn des Cannabisverbots zu erklären und bei ihnen für eine Zustimmung für die Legalisierung zu werben.

Nach dem musikalischen Zwischenspiel von Kat Baloun kam die Bürgermeisterin des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort. In ihrer Rede (bis dato noch nicht online verfügbar) schilderte sie die Situation im Görlitzer Park, der in Touristenführer als das Kifferparadies von Berlin beworben wird, und die Erfolglosigkeit der sogenannten und nach Einschätzung vieler Juristen verfassungswidrigen Null-Toleranz-Politik des Berliner Innensenators Frank Henkel. Sie betonte, dass inzwischen auch der Berliner Senat die Nutzlosigkeit der vielen Razzien erkannt habe. Vehement verteidigte sie den Antrag zum Modellversuch, bei dem Cannabis staatlich kontrolliert an registrierte Konsumenten in ihrem Bezirk verkauft werden soll.

Die zwei letzen Redner kamen aus dem benachbarten Ausland und sprachen vor allem über die internationale Drogenpolitik. Joep Oomen aus Belgien von der Europäischen Vereinigung für eine gerechte und effektive Drogenpolitik (ENCOD) widmete seine Rede vor allem dem Freiheitsgedanken. In eloquenter Weise schilderte er das Recht eines jeden Menschen, sein Leben so zu gestalten, wie es ihm beliebt und dass man dafür keine Vorgaben von irgendwelchen internationalen Organisationen wie die UNO dazu benötige. Auch der Schweizer Hans Cousto von der Freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur stellte in seiner Rede den Freiheitsgedanken ins Zentrum seiner Ausführungen. Zudem erläuterte er die Bedeutung der verschiedenen Cannabinoiden für den Genuss und die Verträglichkeit unterschiedlicher Haschisch- und Grassorten und forderte die UNO auf, der Suchtstoffkommission in Wien das Mandat zu entziehen und der UNESCO zu übertragen, da der  Gebrauch von Drogen nur durch Bildung, Wissenschaft und Kultur sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft verträglich gestaltet werden könne.

Absurde Szenen hinter der Bühne

Vor ihrem Auftritt saßen Frank Tempel und Thomas Isenberg an einem Biertisch hinter der großen Bühne unweit eines Stapels von zusammengeklappten Biertischen und Bierbänken. Zu ihnen gesellte sich dann noch der Richter Andreas Müller aus Bernau. Nachdem die beiden Erstgenannten ihre Vorträge gehalten hatten und die drei Herren den Bereich hinter der Bühne verlassen hatten, kam die Polizei und ordnete an, dass die Bänke und der Tisch wieder auf den Stapel zu legen seien. Die Polizisten begründeten diese Anordnung mit den Auflagen der Versammlungsbehörde für diese Demonstration.
Auszug aus dem Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde von Berlin zur HanfparadeDie Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus den Auflagen der Versammlungsbehörde für die Hanfparade. Darin heißt es, dass das Aufstellen von Bänken und Tischen hinter der Bühne untersagt sei. Ebenso war es untersagt, den Künstlern und den Rednern einen Imbiss zur Stärkung zu servieren. Deshalb untersagte die Polizei auch dem Lieferanten der Speisen das Gelände der Abschlusskundgebung mit seiner Ware zu betreten. In der Folge mussten alle Redner und Künstler stehend auf ihren Auftritt warten, so auch die Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. Diese absurde Maßnahme kann man nun wirklich nicht als versammlungsfreundlich klassifizieren. Und ständig standen zwei oder drei uniformierte Beamte in der Nähe des Stapels mit den Bänken und Tischen und passten auf, dass ja niemand dort eine Bank greift und diese aufstellt, damit man sich darauf setzen kann.

Gemäß Brockdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 315) sind die staatlichen Behörden gehalten, nach dem Vorbild friedlich verlaufender Großdemonstrationen versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben. Vor diesem Hintergrund erscheint der Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde nicht nur absurd, sondern auch rechtswidrig zu sein, da durch eine Verköstigung von Künstlern und Rednern hinter einer Bühne auf Tischen wahrlich keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist. Die übermäßige Regelung aller Dinge und die Gängelung der Menschen scheint immer noch dem preußischen Wesen inne zu wohnen wie zu Kaisers Zeiten.

Schon Alexander von Humboldt machte sich vor weit über hundert Jahren über das preußische Wesen der Berliner lustig und bezeichnete Berlin als eine intellektuell verödete, kleine, unliterarische und dazu überhämische Stadt, wo man monatelang gedankenleer an einem selbstgeschaffenen Zerrbild matter Einbildungskraft naget und alles und Jedes nach der Schreiberschablone gemessen werde.  Die Berliner Akademie der Künste, deren „Regeneration“ er für dringend nötig erachtete, charakterisierte Humboldt als „Wespennest geschlechtsloser Insekten.“ Das gleiche Charakteristikum trifft heute auf die Berliner Innen- respektive Versammlungsbehörde und ihre Vollzugsbeamte zu.

Hinter der Bühne brauchte es keine Karikaturen, um das preußische Wesen zu überzeichnen, da man dasselbe wie in einem Comic live erleben konnte. Man wähnte sich dort nicht in einer weltoffenen und toleranten Metropole, die Berlin seit etwa einem Vierteljahrhundert als Hauptstadt der BRD so gerne sein möchte, sondern man fühlte sich dort wie in der Hauptstadt von Absurdistan.

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